Uber zu einer Strafe von 800 000 Euro verurteilt

Französische Taxifahrer in Paris protestieren gegen den Fahrdienst Uber. Foto: Christophe Petit Tessone
Französische Taxifahrer in Paris protestieren gegen den Fahrdienst Uber. Foto: Christophe Petit Tessone

Das US-Unternehmen Uber darf in Deutschland auch weiterhin keine Personenfahrten über seinen Internet-Dienst UberPop vermitteln. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt aus wettbewerbsrechtlichen Gründe in einer Berufungsverhandlung entschieden. Für den gleichen Service wurde das kalifornische Start-up in Paris ebenfalls zu einer Geldstrafe von 800 000 Euro verurteilt. Dort verstieß der inzwischen eingestellte Dienst gegen geltendes französisches Beförderungsrecht.

 

Über die Handy-Anwendung UberPop konnten Privatleute mit ihren Autos Fahrdienste anbieten. Das US-Unternehmen Uber hatte diesen Service in Deutschland in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf eröffnet. Für die Vermittlung wollte das Unternehmen laut OLG-Urteil 24,2 Prozent des Fahrpreises kassieren. Das traditionelle Taxi-Gewerbe lief Sturm gegen das Angebot und warf dem Unternehmen unlauteren Wettbewerb vor. Im März vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt die App auf Antrag der Genossenschaft Taxi Deutschland bundesweit als wettbewerbswidrig verboten.

 

Die über UberPop beauftragten Fahrer würden auch nach Ansicht des OLG-Senats gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz verstoßen, weil sie nicht die notwendige Zulassung hätten. In der mündlichen Verhandlung war es vor allem um Sicherheitsfragen der Fahrzeuge wie der Fahrer gegangen. Vertreter des Taxigewerbes hatten betont, dass Frauen «nachts um drei im Bahnhofsviertel» bedenkenlos in eines der offiziellen Taxis steigen könnten.

 

Die Genossenschaft Taxi Deutschland begrüßte das Urteil, gegen das noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann. «Das Urteil kommt all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21 000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255 000 Taxifahrer in Deutschland», teilte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft, mit.

 

Uber hat noch die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen, dann würde der Bundesgerichtshof die Sache entscheiden. In Deutschland setzt das Unternehmen, das aktuell mit mehr als 60 Milliarden Dollar bewertet wird, auf reguläre Taxi-Dienste und das Angebot Uber X für Mietwagen mit professionellen Fahrern.

 

Die Geldstrafe in Frankreich soll laut Urteil des Pariser Gerichts zur Hälfte auf Bewährung ausgesetzt werden, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete. Zudem wurden zwei Uber-Manager zu Strafen von 30 000 und 20 000 Euro verurteilt, auch in diesen Fällen sollen die Strafen zur Hälfte ausgesetzt werden. (DPA)