Von der Idee bis zum Produkt: Der Weg zum eigenen Patent

Wer in Deutschland ein Patent anmelden will muss sich an das Patent-und Markenamt in München wenden. Bis die Idee im Patentblatt veröffentlicht wird, können bis zu drei Jahre vergehen. Foto: Frank Leonhardt
Wer in Deutschland ein Patent anmelden will muss sich an das Patent-und Markenamt in München wenden. Bis die Idee im Patentblatt veröffentlicht wird, können bis zu drei Jahre vergehen. Foto: Frank Leonhardt

Es muss ja nicht immer das Rad sein, das Auto oder der Computer. Viele Erfindungen sind weniger aufsehenerregend, oft Weiterentwicklungen von etwas, das schon längst auf dem Markt ist. Doch häufig lohnt es sich, diese Entwicklung mit schützen zu lassen. Für Patente in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Wer seine Erfindung auch im europäischen Ausland schützen lassen will, wendet sich an das Europäische Patentamt (EPA).

 

 

Vor der Anmeldung sollte der Erfinder prüfen, ob seine Entwicklung die Grundvoraussetzungen erfüllt. Erstens: Die Erfindung muss neu sein. «Der Erfinder darf sie vorher nirgendwo präsentiert haben», sagt Patentanwalt Stephen Götze. Zweitens: Sie muss über den bisher bekannten Stand der Technik hinausgehen. «Eine gewisse erfinderische Tätigkeit muss feststellbar sein», sagt Rechtsanwalt Alexander Haertel aus Düsseldorf, der in der Arbeitsgemeinschaft für Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein tätig ist. Drittens: Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein.

 

Nachdem der Antrag gestellt sei, recherchiere ein Mitarbeiter des Amtes, ob die Voraussetzungen erfüllt seien, sagt Haertel. 18 Monate, nachdem der Antrag gestellt wurde, werde er veröffentlicht und sei für jeden Interessierten einsehbar. Bis das Patent schließlich erteilt und die Erteilung im Patentblatt veröffentlicht sei, könnten insgesamt drei Jahre vergehen. Anschließend kann jedermann innerhalb von neun Monaten gegen das Patent Einspruch einlegen.

 

«Der größte Streitpunkt ist meist die Bewertung des Standes der Technik», sagt Götze. Hierbei komme es auch darauf an, wofür genau der Erfinder Patentschutz beantrage. «Patentanwälte formulieren natürlich einen möglichst breiten Schutz», sagt Götze. Das sei im Interesse ihrer Mandanten, denn je enger der Schutz definiert sei, desto einfacher sei es, ihn zu umgehen. Dadurch könnten dem Erfinder später Geschäfte entgehen. Gewährt das Patentamt diesen breiten Schutz nicht, sei es dann nötig und möglich, den Antrag entsprechend anzupassen und sich auf einen Teilschutz zu beschränken.

 

Es ist keinesfalls verpflichtend, einen Anwalt für die Antragstellung einzuschalten. Doch Experten raten dazu. «Das Risiko, seine Patentanmeldung zu verlieren, ist relativ hoch», sagt Ratgeberautor Alexander Rapp. Um die Voraussetzungen für die Patentierung zu erfüllen, sei es wichtig, die juristische Ausdrucksweise zu kennen. «Das ist wirklich eine eigene Disziplin.»

 

Außerdem wirke sich die Formulierung des Patents auch darauf aus, wie gut man seine Erfindung hinterher vermarkten könne. Haertel sieht das genauso und ergänzt: «Man kann auch den Patentanwalt mit der Recherche zum Stand der Technik beauftragen.» Auf diese Weise könne der Erfinder schon vor der Antragstellung sichergehen, dass er gute Chancen auf das Patent habe.

 

Experten empfehlen Erfindern eine gründliche Recherche vor der Patentanmeldung. «Für die Patentierbarkeit zählt der ganze Stand der Technik weltweit», gibt Rapp zu bedenken. Und: «Nicht alle zum Patent angemeldeten Erfindungen münden hinterher in Produkten, die auf den Markt kommen. Daher ist es wichtig, die Patentliteratur zu kennen.» (DPA/TMN)