Pochte das Kanzleramt auf den Weiterbau von Stuttgart 21?

Eine Flagge gegen «Stuttgart 21» während einer Demonstration. Foto: Franziska Kraufmann/Archiv
Eine Flagge gegen «Stuttgart 21» während einer Demonstration. Foto: Franziska Kraufmann/Archiv

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am Donnerstag über eine Klage von Gegnern des Bahnprojekts Stuttgart 21 gegen das Bundeskanzleramt. Die Kläger fordern die Herausgabe ungeschwärzter Protokolle von vertraulichen Sitzungen aus den Jahren 2012 und 2013, wie das Gericht bestätigte. Nach einer Kostensteigerung stand das Milliardenprojekt damals auf der Kippe. Die Kläger wollen belegen, dass es das Kanzleramt war, das massiv auf den Weiterbau des Tiefbahnhofs gedrängt habe. Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

Die Kläger aus Stuttgart berufen sich laut Verwaltungsgericht auf das Umweltinformationsgesetz. Im März 2013 hatte der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn der Erhöhung des Kostenrahmens von Stuttgart 21 von 4,5 auf 6,5 Milliarden Euro zugestimmt. Damit rutschte das Projekt in einer Kosten-Nutzen-Analyse eigentlich in die Unwirtschaftlichkeit, womit die Förderung mit Steuermitteln nicht mehr möglich gewesen wäre. Die Bahn rechnete mögliche Ausstiegskosten dagegen, deren Höhe aber von den Projektgegnern bestritten wird.

 

Die Projektgegner erstritten sich in der Folge die Herausgabe von Protokollen verschiedener Beratungen. Teile wurden aber nur geschwärzt herausgegeben. Die unkenntlich gemachten Zeilen könnten womöglich belegen, wie massiv das Kanzleramt aus politischen Gründen Druck auf Aufsichtsratsmitglieder der Deutschen Bahn ausgeübt habe, so die Projektgegner. Für unternehmerische Entscheidungen der Bahn dürfen eigentlich keine politischen Gründe maßgeblich sein. (DPA/LSW)