MDK-Statistik: Mehr Behandlungsfehler beklagt

Im vergangenen Jahr haben die Medizinischen Dienste der Kassen 14 828 gemeldete Fälle von Behandlungsfehlern geprüft. Foto: Jan-Peter Kasper
Im vergangenen Jahr haben die Medizinischen Dienste der Kassen 14 828 gemeldete Fälle von Behandlungsfehlern geprüft. Foto: Jan-Peter Kasper

Immer mehr Patienten wenden sich wegen eines Verdachts auf Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse. So begutachteten die Medizinischen Dienste der Kassen (MDK) im vergangenen Jahr 14 828 Behandlungs-fehler-Vorwürfe. In fast jedem vierten Fall, nämlich 4064 Mal, bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten, wie aus der am Donnerstag in Berlin veröffentlichten MDK-Jahresstatistik hervorgeht. Im Vorjahr waren es 165 Verdachtsfälle und 268 Bestätigungen weniger.

 

 

7693 der jüngsten Vorwürfe bezogen sich auf eine Behandlung im Operationssaal - bestätigt wurden diese Vorwürfe in knapp jedem vierten Fall. Fast jeder dritte Vorwurf betraf die Orthopädie und die Unfallchirurgie. Jeweils rund jeder zehnte Vorwurf bezog sich auf die Innere beziehungsweise Allgemeinmedizin, die Allgemeinchirurgie sowie die Zahnmedizin. Gut jeder zweite Fehler wurde den Angaben zufolge verursacht, indem eine notwendige medizinische Maßnahme entweder gar nicht oder zu spät durchgeführt wurde.

 

Hat man als Patient das Gefühl, dass dem Arzt ein Fehler unterlaufen ist, sollte man das keinesfalls einfach hinnehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, an wen Betroffene sich in einem solchen Fall wenden können. Eine ist, den Arzt direkt zu fragen, ob ihm ein Fehler passiert ist. Er ist bei konkreten Nachfragen verpflichtet, darauf zu antworten, wie Regina Behrendt, Referentin für Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sagt.

 

Zu dem Gespräch nimmt man am besten einen Zeugen mit. Denn als Patient hat man bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler die Beweislast. Deshalb empfiehlt Behrendt auch ein Patiententagebuch: Dort hält man alle möglichen Details und Fakten im Rahmen eines Gedächtnisprotokolls fest. Zum Beispiel: den Namen des behandelnden Arztes, der Schwester, die Daten, an denen Behandlungen oder Beratungen stattgefunden haben sowie den Namen und die Adresse des Bettnachbarn. Und natürlich sollte man Dinge, bei denen einem etwas komisch vorkommt, notieren.

 

Grundsätzlich können Patienten sich für eine Beratung an ihre Krankenkasse wenden. Gibt es Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler, sind die Kassen auch verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen. Die Versicherung kann direkt die Abrechnungsunterlagen auf Unregelmäßigkeiten prüfen und so unter Umständen Hinweise für einen möglichen Behandlungsfehler finden, erklärt Behrendt. Gibt es diese Anhaltspunkte, kann die Versicherung ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragen.

Außerdem können Patienten sich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler auch an die Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer wenden. Voraussetzung ist aber, dass der Arzt mit der Schlichtung einverstanden ist, wie Behrendt betont. Das ist ebenso wie die Beratung und Unterstützung der Krankenkassen kostenlos und soll - wenn sich der Verdacht bestätigt - eine außergerichtliche Einigung ermöglichen.

 

Deutet sich an, dass es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt, sollte man auch einen Fachanwalt für Medizinrecht einschalten - zumindest für ein Beratungsgespräch, rät Behrendt. So kenne man die Verjährungsfristen. Dafür trägt der Patient die Kosten. Auch wenn man vor Gericht geht, hat man ein finanzielles Risiko, warnt Behrendt. (DPA)