Land zahlt Ausgleich an Kreise wegen Flüchtlingskosten

Landeserstaufnahmestelle Ellwangen. Foto: Stefan Puchner/Archiv
Landeserstaufnahmestelle Ellwangen. Foto: Stefan Puchner/Archiv

Das Land zahlt insgesamt 15,4 Millionen Euro an 29 Stadt- und Landkreise, die für Flüchtlingsunterbringung einen Mehrbedarf angemeldet haben. 14 Kreise kamen im Jahr 2014 mit den Pauschalen von insgesamt 12 566 Euro pro Flüchtling aus, wie das Integrationsministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte. Der Kreis Waldshut bekam mit 16 300 Euro die höchste Rückerstattung. 

Städtetagspräsidentin Barbara Bosch lobte den Schritt. Allerdings beziehe sich das ausschließlich auf die vorläufige Unterbringung und nicht die Anschlussunterbringung in den Gemeinden. Dort sei die Kostenerstattung für die Integration der Menschen noch ungeregelt.

 

Die Kosten für Sprachunterricht, soziale Betreuung und Wohnungen müssten die Kommunen noch weitgehend aus ihren eigenen Haushalten bestreiten. «Eine Einigung über die Höhe der finanziellen Unterstützung des Landes für diese wichtige Aufgabe ist dringend erforderlich», sagte Bosch und stimmt darin mit dem Gemeindetag überein.

 

Das Land hatte sich bereiterklärt, den Kommunen für die vorläufige Unterbringung von Schutzsuchenden mehr als die Pauschalen zu zahlen, sollten diese nicht ausreichen. Im Jahr 2014 bezog sich dieses Zugeständnis aber nur auf die Unterbringungskosten. 2015 und 2016 sollen Rückerstattungen auf Basis aller Bestandteile erfolgen. Karlsruhe ist als Landeserstaufnahmestelle von der vorläufigen Unterbringung ausgeschlossen.

 

Bund und Länder wollen sich bis Ende Mai auf eine faire Lastenteilung bei den Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Deutschland verständigen. Das kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag in Berlin nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder an. Der Bund werde die Forderung der Länder nach Übernahme der Hälfte der Kosten bewerten. Auf einem Treffen der Kanzleichefs von Bund und Ländern am 12. Mai solle eine gemeinsame Lösung vorbereitet und ein endgültiger Beschluss dann auf einer Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten am 31. Mai gefasst werden. «Wir können und wollen das nicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben», sagte Merkel. Sie bekräftigte, der Bund beteilige sich substanziell. (DPA/LSW)