Brauerei darf Bier nicht mehr als «bekömmlich» bewerben

Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle in Leutkirch (Baden-Württemberg). Foto: Felix Kästle
Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle in Leutkirch (Baden-Württemberg). Foto: Felix Kästle

Erneute Schlappe für die Brauerei Härle: Das Unternehmen aus Leutkirch in Baden-Württemberg darf sein Bier nicht mehr mit dem Begriff «bekömmlich» bewerben. Das entschied das Landgericht Ravensburg am Dienstag und bestätigte ein ähnliches Urteil aus einem Eilverfahren vom Sommer 2015. Das Wort sei eine gesundheitsbezogene Angabe, urteilte der Vorsitzende Richter Peter Balensiefen. Diese seien nach einer Verordnung der Europäischen Union von 2006 - der sogenannten Health-Claims-Verordnung - für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumen-prozent verboten.

Brauereichef Gottfried Härle kündigte an, Berufung einzulegen.

 

Die Bezeichnung bringe im allgemeinen Sprachverständnis die Verträglichkeit für den Körper und seine Funktionen zum Ausdruck, sagte Balensiefen. Der Begriff werde dabei als Synonym für das Wort «gesund» verwendet. Härle hatte stets argumentiert, das Attribut bedeute, dass Biere «gut fürs Wohlbefinden» seien.

 

In dem Prozess hatte die Brauerei mit dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) darüber gestritten, ob sie den Begriff «bekömmlich» in der Werbung nutzen darf oder nicht. Der Zwist schwelt schon länger: 2015 hatte der Berliner Verein eine einstweilige Verfügung erwirkt und dem Unternehmen die Werbung mit dem Begriff untersagt. Das Landgericht Ravensburg bestätigte das im August 2015 - und Härle ließ mit Filzstiften das Wort «bekömmlich» auf den Etiketten streichen.

 

Es gebe nach wie vor Brauereien, die diesen Begriff in der Werbung verwendeten, sagte Härle nun. «Beinahe wöchentlich werden mir Belegexemplare zugeschickt.» Deshalb habe dieses Urteil auch Bedeutung für die gesamte Brauereiwirtschaft. «Wir werden uns mit dem Berliner Verein in Stuttgart vor dem Oberlandesgericht treffen.» Verbandsvertreter waren nicht zur Urteilsverkündung.

 

Die Entscheidung des Gerichts sei nicht überraschend, sagte indes der Experte für Wettbewerb- und Markenrecht der Frankfurter Kanzlei Dentons, Constantin Rehaag. Es könne nun sein, dass die Brauerei versuchen werde, grundsätzliche Fragestellungen zur Health-Claims-Verordnung durch das Gericht der nächsthöheren Instanz beantworten zu lassen, sagte Rehaag. (DPA)