Streit um Nebenkosten - BGH lockert Anforderung an Vermieter

Nebenkosten werden zusätzlich zur Nettomiete gezahlt. In vielen Mietverträgen werden sie gesondert aufgelistet. Foto: Andrea Warnecke
Nebenkosten werden zusätzlich zur Nettomiete gezahlt. In vielen Mietverträgen werden sie gesondert aufgelistet. Foto: Andrea Warnecke

Vermieter haben künftig größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Legen sie zum Beispiel die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude um, müssen die Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Richter haben mit ihrem Urteil bisherige strengere Linie verändert, wonach das die Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen zur Folge gehabt hätte.

 

 

Zur Begründung heißt es in dem bereits am 20. Januar verkündeten Urteil, dass der zuständige Senat in den vergangenen Jahren in anderen Entscheidungen mehrfach betont habe, dass an die Nebenkostenabrechnung keine zu hohen Anforderungen zu stellen seien. So solle sich nicht nur der Aufwand für den Vermieter in Grenzen halten. Auch der Mieter habe ein Interesse daran, dass die Abrechnung übersichtlich bleibe und nicht zu viele Details enthalte.

 

In dem Fall teilen sich mehrere Gebäude einer Wohnanlage in Bochum einen Müllplatz und zwei Heizstationen. Bei der Abrechnung hatte der Eigentümer die Gesamtkosten nach Wohnfläche auf die Gebäude verteilt und dann auf die einzelnen Mieter umgelegt, diesen Schritt aber nicht nachvollziehbar gemacht. Im Streit um eine Nachzahlung hatten Amts- und Landgericht zugunsten des Mieters entschieden, weil die Abrechnung nicht ordnungsgemäß sei. Nun muss der Fall noch einmal verhandelt werden. (Az. VIII ZR 93/15) (DPA/LNW)