Erneute Schlappe für die Gema: Klage gegen YouTube abgewiesen

Auf einem Smartphone ist der Hinweis des Video-Portals YouTube zu sehen, nach dem ein Video in Deutschland nicht gezeigt werden darf. Foto: Sven Hoppe
Auf einem Smartphone ist der Hinweis des Video-Portals YouTube zu sehen, nach dem ein Video in Deutschland nicht gezeigt werden darf. Foto: Sven Hoppe

Der Musikrechteverwerter Gema hat im Streit mit der Online-Plattform YouTube erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Oberlandes-gericht (OLG) München wies eine Schaden-ersatzklage der Gema am Donnerstag ab. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein bestätigte damit das Urteil des Münchner Landgerichtes aus dem vergangenen Jahr (Gz.: 33 O 9639/14). Der Streitwert des Verfahrens ist auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt. Dass der jahrelange Rechtsstreit mit dem Urteil beigelegt ist, ist allerdings unwahrscheinlich. «Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen», sagte Richter Zwirlein.

Voraussichtlich heißt die nächste Station: Bundesgerichtshof (BGH).

 

«Wir werden die Urteilsgründe eingehend studieren und dann voraussichtlich Revision einlegen», sagte der Gema-Justiziar Tobias Holzmüller. Doch selbst eine BGH-Entscheidung könnte unter Umständen noch nicht der Schlusspunkt sein: «Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde», sagte Richter Zwirlein.

 

Im Kern dreht sich der schon seit Jahren währende Streit um die Frage, ob YouTube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet?

 

Das OLG folgte am Donnerstag der YouTube-Argumentation, die Plattform sei in erster Linie ein technischer Dienstleister. «Es ist ein Automatismus», betonte Zwirlein. Sobald ein Nutzer dort ein Video hochlade, sei es schon für die Öffentlichkeit zugänglich - ohne Zutun von YouTube. Die Plattform stelle lediglich «Werkzeuge zur Verfügung».

 

Die Gegenseite argumentiert, YouTube sei ein Musikportal, das die Inhalte dauerhaft zur Verfügung stelle. Die «entscheidende Tathandlung» sei «das dauerhafte Bereithalten», sagte ein Rechtsvertreter der Gema vor Gericht. «Das tut faktisch nicht der Uploader, das tut die Beklagte.» Das Gericht sah das anders.

 

«Das heutige Urteil ist äußerst bedauerlich», sagte Holzmüller von der Gema. «Das Gericht ist offenbar der Argumentation von YouTube gefolgt, dass allein die Uploader für die auf dem Dienst abrufbaren Inhalte verantwortlich sind. Das halten wir für falsch.»

 

YouTube betonte nach dem Urteil, dass durchaus Interesse an einer Einigung mit der Gema bestehe. «Wir haben Verträge mit mehr als 20 europäischen Verwertungsgesellschaften, die eine angemessene Vergütung von Rechteinhabern ermöglichen», sagte ein Sprecher. «Den deutschen Musikschaffenden entgehen solche Einnahmen derzeit leider, da ihre Inhalte nicht verfügbar sind.» Youtube lade die Gema zu Gesprächen ein, «um gemeinsam eine Lösung zu finden, statt vor Gericht danach zu suchen». (DPA)