Streit um Bausparverträge - Weitere Entscheidungen stehen an

Viele Bausparkassen haben Verträge gekündigt, weil absehbar war, dass die Kunden überhaupt nicht mehr auf ein Eigenheim sparten. Foto: Patrick Pleul
Viele Bausparkassen haben Verträge gekündigt, weil absehbar war, dass die Kunden überhaupt nicht mehr auf ein Eigenheim sparten. Foto: Patrick Pleul

Stuttgart (dpa) - Für tausende Bausparer war es ein jähes Erwachen - als ihnen die Kündigung ihres lukrativ verzinsten Vertrags ins Haus flatterte. Viele Bausparkassen kündigten Verträge, weil absehbar war, dass die Kunden überhaupt nicht mehr auf ein Eigenheim sparten. Der eigentliche Zweck des Bausparens werde damit nicht mehr verfolgt, argumentiert der Chef des größten Bausparers Schwäbisch Hall. Nun rollt eine Klagewelle - die erst ein höchstrichterlicher Beschluss stoppen dürfte. Warum werden die Verträge überhaupt gekündigt?

 

In den 90er Jahren war das Zinsniveau deutlich höher. Für die Ansparzeit im Bausparvertrag zahlten die Institute mittlere einstellige Prozente, was damals wenig war. Nachdem das allgemeine Zinsniveau im Zuge der Finanzkrise immer weiter absackte, wurden die damals günstigen Verträge mehr und mehr zur Belastung für die Bausparkassen. Zumal einige Sparer das vorgesehene Darlehen überhaupt nicht nutzen.

 

Was ist das Problem?

Das System Bausparen funktioniert so, dass immer eine gewisse Kundenmenge spart, während andere von dem Geld Kredite zu günstigen Zinsen bekommt und diese Zinsen wieder im gemeinsamen Topf landen. Die Darlehen sind ab einer bestimmten gesparten Summe «zuteilungsreif», können also in Anspruch genommen werden. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus krankt das System aber an zwei Enden. Zum einen nutzen einige Sparer die Altverträge wegen ihrer im Vergleich zu anderen Anlageformen derzeit höheren Zinsen als Geldanlage. Zum anderen wurden die früher so günstigen Darlehen wegen der andernorts ebenfalls günstigen Kredite nicht mehr genutzt. Bei Schwäbisch Hall werden den Angaben zufolge bei etwa 70 Prozent der zuteilungsreifen Verträge die Darlehen nicht abgerufen.

 

Wie ist das Argument der Bausparkassen?

Die Bausparkassen berufen sich auf einen Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch, der eigentlich zum Schutze der Verbraucher installiert wurde (§ 489 Absatz 1 Nr. 2). Er räumt dem Darlehensnehmer ein Kündigungsrecht ein. Nun ist die entscheidende Frage, ob die Bausparkassen überhaupt als Darlehensnehmer angesehen werden können. Ihr Argument: Sie bekommen gewissermaßen von den Sparern Geld geliehen. Unter Juristen ist das allerdings umstritten.

 

Wie viele Verträge sind betroffen?

Berichten zufolge haben die Institute insgesamt etwa 200 000 Altverträge gekündigt. Dabei geht es vor allem um Verträge, die schon zehn Jahre «zuteilungsreif» sind und nicht genutzt werden, wo also das zinsgünstige Darlehen nicht in Anspruch genommen wird. Die Verträge seien im Schnitt 22 Jahre alt, heißt es beim Verband der Privaten Bausparkassen. Bislang kam es zu 970 Klagen. Dem Verband zufolge sind 141 zu Gunsten der Bausparkassen entschieden worden, 14 Mal hätten Gerichte das anders gesehen. Allerdings legen die Institute auch schon Geld für die Prozesse zurück: Zumindest für laufende Verfahren dürften die Bausparkassen bereits Rückstellungen bilden, heißt es in der Branche. Branchenprimus Schwäbisch Hall verneint das. Bislang seien keine Rückstellungen aufgebaut worden.

 

Was denken Verbraucherschützer?

Die halten die Rechtsprechung bislang für nicht eindeutig, da man sich in vielen Fällen auch auf einen Vergleich geeinigt habe. Das bestätigen auch Gerichte. Bei der Verbraucherzentrale Bremen heißt es, derzeit werde die Rechtsprechung der vergangenen Monate im Hinblick auf ein zu erwartendes höchstrichterliches Urteil geprüft. Ziel sei es, eine klare Rechtslage zu schaffen.

 

Wie geht es weiter?

Die ersten aussagekräftigen Urteile vor Oberlandesgerichten stehen nun an. Das Oberlandesgericht Hamm hat Ende Dezember 2015 eine Kündigung als rechtmäßig bewertet - aber die Berufung nicht zugelassen und damit den weiteren Rechtsweg in diesem Fall versperrt. Ein weiteres Urteil ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Ende März geplant. Das alles entscheidende Urteil dürfte erst irgendwann vor dem Bundesgerichtshof fallen - und damit wird erst 2017 gerechnet. (DPA)