Schiedsstellen regeln Streit mit der Werkstatt ohne Gericht

Kunden, die mit der Arbeit einer Kfz-Werkstatt unzufrieden sind, können sich an eine kostenfreie Schiedsstelle wenden. Foto: Sebastian Kahnert
Kunden, die mit der Arbeit einer Kfz-Werkstatt unzufrieden sind, können sich an eine kostenfreie Schiedsstelle wenden. Foto: Sebastian Kahnert

Streit mit ihrer Kfz-Werkstatt können Autofahrer auch ohne Gericht schlichten. Darauf weist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hin. Dafür gibt es bundesweit rund 100 Schiedsstellen. Die neutralen Kommissionen helfen kostenfrei, wenn es nach der Reparatur oder dem Gebrauchtwagenkauf zum Streit kommt - zum Beispiel über die Notwendigkeit und Qualität der geleisteten Arbeit, die Rechnung oder Mängel am Auto. Verfahren über den Kaufpreis von Gebrauchtwagen sind allerdings ausgeschlossen, informiert der ZDK.

Auch Fälle, die bereits bei Gericht anhängig sind, werden nicht berücksichtigt.

 

Wichtig: Die Kunden können eine Schiedsstelle nur um Hilfe rufen, wenn die betroffene Werkstatt oder das Autohaus Mitglied der Kfz-Innung ist. Entsprechende Hinweisschilder wie «Meisterbetrieb der Kfz-Innung» und «Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung» oder «Autohandel mit Qualität und Sicherheit» im Betrieb geben darüber Auskunft, informiert der ZDK. Bereits im Vorfeld von Autokauf oder Reparatur sollte man darauf achten.

 

Welche der Schiedsstellen für den Verbraucher infrage kommt, richtet sich immer nach dem Standort der Werkstatt oder des Autohauses und dem entsprechende Bundesland. Das gilt es vor allem dann zu berücksichtigen, wenn die Käufer ihren Gebrauchtwagen nicht am Wohnort kaufen wollen.

 

Die Schiedsstelle können Betroffene auf einer speziellen Webseiteermitteln oder sich bei der Innung und beim ZDK direkt erfragen. Die Schiedsstelle wird aktiv, wenn sich eine der beiden Streitparteien an sie wendet. Das muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen. Die Entscheidungen der Schiedsstellen sind für die Innungsbetriebe verbindlich. Für den Kunden ist aber noch der ordentliche gerichtliche Weg möglich. (DPA/TMN)