Bei der Lebensversicherung auf Vertragsanpassung achten

Regelmäßiges Nachrechnen kann sich auszahlen. Kunden erzielen oft eine bessere Auszahlung, wenn sie die Verträge von Zeit zu Zeit anpassen. Foto: Arno Burgi
Regelmäßiges Nachrechnen kann sich auszahlen. Kunden erzielen oft eine bessere Auszahlung, wenn sie die Verträge von Zeit zu Zeit anpassen. Foto: Arno Burgi

Den Vertrag für die Lebensversicherung sollte man regelmäßig überprüfen. Denn manchmal können bereits kleine Änderungen Steuervorteile bringen oder zu einer höheren Auszahlung führen. Eine Vertragsanpassung kann sich in vielen Fällen lohnen, darauf macht die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift «Finanztest» (Heft 02/2016) aufmerksam. Folgende Tipps sollten Versicherte beachten:

 

Jahresbeitrag zahlen: Wer die Beiträge für die Lebensversicherung jeden Monat zahlt, erhält weniger Zinsen. Denn ein Teil der Einzahlungen wird nicht das gesamte Jahr über verzinst.

Wenn es finanziell möglich ist, sollten Versicherte besser ihre Beiträge einmal am Jahresanfang zahlen. So profitieren sie von der vollen Verzinsung, was sich positiv auf die Höhe der Auszahlung auswirkt.

 

Auszahlungstermin verschieben: Viele Verträge haben eine Aufschuboption. Versicherte können diese nutzen, um Steuern zu sparen. Denn der Steuersatz für Rentner ist meist geringer als für Erwerbstätige. Es kann sich also lohnen, den Termin der Auszahlung in die Rentenphase zu verschieben.

 

Kapitalwahlrecht nutzen: Versicherte, die einen Vertrag mit Kapitalwahlrecht haben, können sich kurz vor dem Vertragsende entscheiden: Wollen sie eine monatliche Rente oder lieber eine Kapitalauszahlung? Sind die laufenden, monatlichen Kosten etwa über die gesetzliche Rente oder andere Einnahmen abgedeckt, sollten sie auf die Kapitalauszahlung setzen. So haben sie anders als bei der Rente im Todesfall die Möglichkeit, gegebenenfalls ihren Angehörigen Geld zu vererben und sie so abzusichern.

 

Vertrag durchhalten: Wenige Jahre bevor die Lebensversicherung endet, sollten Versicherte ihren Vertrag nicht kündigen. Wer allerdings im Vertrag automatisch steigende Beiträge vereinbart hat, kann dann unter Umständen Kosten sparen. Denn viele Anbieter verlangen für die sogenannte «Dynamik» jedes Mal neue Abschlussgebühren. Diese müssen Versicherte nicht mehr zahlen, wenn sie einige Jahre vor dem Vertragsende dem Anbieter einen Brief schreiben, in dem sie den Erhöhungen schriftlich widersprechen.

 

Stiftung Warentest hat 92 Verträge für private Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen untersucht, die ihnen Leser an die Redaktion geschickt hatten. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass häufig die tatsächliche Rente am Ende der Vertragslaufzeit geringer ausfiel als ursprünglich vom Anbieter versprochen. Deshalb raten sie Versicherten, sich nur auf die garantierten Leistungen des Lebensversicherers zu verlassen. (DPA/TMN)