Ende Mai ist Abgabefrist für Steuererklärung 2015

Wie in jedem Jahr geht es in den nächsten Wochen an die Steuererklärung. Foto: Armin Weigel
Wie in jedem Jahr geht es in den nächsten Wochen an die Steuererklärung. Foto: Armin Weigel

Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2015 müssen bis spätestens 31. Mai beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Das geht aus gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder hervor, auf die das Bundesfinanzministerium in Berlin aufmerksam macht. Diese Frist gilt unter anderem für Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer und zur Umsatzsteuer. 2015 hatten Steuerzahler bis zum 1. Juni Zeit, ihre Unterlagen einzureichen. Der 31. Mai war im vergangenen Jahr ein Sonntag.

 

Wer bei der Steuererklärung Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nimmt, muss die Erklärung bis spätestens 31. Dezember 2016 abgeben. Finanzämter können aber auch verlangen, dass Steuererklärungen vor Ablauf dieser allgemeinen Fristen abgegeben werden. Von dieser Möglichkeit soll unter anderem Gebrauch gemacht werden, wenn die Steuererklärungen für vorangegangene Veranlagungszeiträume verspätet abgegeben wurden oder sich aus der Veranlagung für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum eine hohe Abschlusszahlung ergeben hat.

 

Die Fristen gelten für Steuerzahler, die zur Abgabe verpflichtet sind. Das betrifft zum Beispiel Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat. Auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen und die Steuerklasse III und V oder das Faktorverfahren gewählt haben, müssen ihre Steuererklärung abgeben. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen haben.

 

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann diese auch freiwillig abgeben. Für die freiwillige Steuererklärung bleiben dann vier Jahre Zeit. Noch bis zum 31. Dezember 2016 ist also eine freiwillige Einkommensteuererklärung für 2012 möglich. (DPA/TMN)