Was ändert sich 2016 für Verbraucher?

Die Post wird 2016 das Porto für einen Standardbrief von 62 auf 70 Cent erhöhen. Foto: Henning Kaiser
Die Post wird 2016 das Porto für einen Standardbrief von 62 auf 70 Cent erhöhen. Foto: Henning Kaiser

Das neue Jahr bringt etliche Änderungen für Verbraucher: Vom höheren Briefporto bis zu neuen Regeln im Umgang mit ausrangierten Elektrogeräten. Ein Überblick:

 

Das Briefportowird teuerer: Die Deutsche Post erhöht zum Jahreswechsel den Preis für Standardbriefe - um acht auf 70 Cent. Auch der Maxibrief national bis 1000 Gramm, Einschreiben und einige Sendungen ins Ausland kosten mehr.

 

 

 

Das Telefonierenund Surfen im EU-Ausland wird billiger: Ab dem 30. April 2016 sind nach einem Beschluss des Europaparlaments beim Roaming in der EU nur noch Aufschläge von 5 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro Megabyte Daten erlaubt - jeweils plus Mehrwertsteuer. «Es ist erfreulich für Urlauber, dass die EU da endlich einen Deckel drauf macht», meint Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale NRW. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren lasse aber leider immer noch auf sich warten.

 

Bankleitzahl und Kontonummer werden zum Auslaufmodell: Ab dem 1. Februar 2016 müssen auch Privatkunden bei Überweisungen die 22-stellige IBAN-Nummer verwenden.

 

Termingarantie beim Facharzt: Gesetzlich Krankenversicherte haben nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Facharzt. Bei Problemen sollen ab dem 23. Januar neu eingerichtete Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen helfen. Vorgesehen ist, dass sie innerhalb einer Woche einen Termin beim Orthopäden oder Neurologen besorgen. Die Wartezeit darf vier Wochen nicht überschreiten. Gelingt das nicht, muss die Servicestelle dem Patienten eine Untersuchung in einem Krankenhaus ermöglichen. «In unterversorgten Gebieten kann das sinnvoll sein. Es wird sich aber noch zeigen müssen, ob das wirklich funktioniert», sagt Winkelmann. Ausgenommen sind Routineuntersuchungen und
Bagatellerkrankungen.

 

Recht auf eine zweite ärztliche Meinung: Bei bestimmten, planbaren Eingriffen haben Patienten ab dem 1. Januar 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige, ärztliche Zweitmeinung. Das soll vor allem Krankheitsbilder betreffen, bei denen die Gefahr einer unnötigen Operation besteht, wie die Verbraucherzentrale NRW betont. (DPA)