Umwelthilfe klagt erneut gegen Baden-Württemberg

Messgeräte zur Erfassung der Feinstaubbelastung. Foto: Martin Gerten/Archiv
Messgeräte zur Erfassung der Feinstaubbelastung. Foto: Martin Gerten/Archiv

Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hat erneut wegen erhöhter Stickstoffdioxid-Werte Klage gegen das Land eingereicht. «In Reutlingen wird seit 2010 der Grenzwert für das giftige Stickstoffdioxid überschritten. Haupt-verursacher für das Abgasgift sind Dieselfahrzeuge», teilte die DHU am Dienstag mit. Weil der Luftreinhalteplan dort trotz erfolgreicher Klage im vergangenen Jahr bisher nicht angepasst worden sei, habe man beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Land eingereicht.

Das Land habe es in der Vergangenheit verpasst, geeignete Maßnahmen zur Luftverbesserung in die Wege zu leiten - etwa: ein Lkw-Durchfahrtsverbot, die Nachrüstung der Busflotte mit wirksamen Katalysatoren oder eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens. Zuständig für den Luftreinhalteplan ist das Regierungspräsidium Tübingen in Vertretung für das Land Baden-Württemberg. Wegen erhöhter Abgas-Werte klagte die DUH bereits in Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Stuttgart und Frankfurt. (DPA)