Achtung Kostenfalle: Abfindung vor Rente muss sich lohnen

Einfach in der Hängematte liegen statt zu arbeiten: Ein Traum, der durch eine Abfindung wahr werden kann. Wer diese jedoch kurz vor Renteneintritt kassiert, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Foto: Westend61/R. Maerzinger
Einfach in der Hängematte liegen statt zu arbeiten: Ein Traum, der durch eine Abfindung wahr werden kann. Wer diese jedoch kurz vor Renteneintritt kassiert, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Foto: Westend61/R. Maerzinger

Eine Abfindung erhalten, statt bis zur Rente zu ackern - das klingt attraktiv. Doch lohnt sich das für jeden? Das sei nicht pauschal zu beantworten, sagt Rechtsanwalt Martin Schafhausen aus Frankfurt am Main. «Ich kann mir Fälle vorstellen, in denen das unproblematisch ist», sagt Martin Schafhausen. Allerdings gebe es auch viele Konstellationen, in denen Arbeitnehmer durch eine Abfindung Verluste vor und nach Renteneintritt hinnehmen müssten. Das gelte vor allem für Männer und Frauen, die noch mehrere Jahre bis zum Beginn der Altersrente überbrücken müssten. 

Das gelte vor allem für Männer und Frauen, die noch mehrere Jahre bis zum Beginn der Altersrente überbrücken müssten. Denn die Auszahlung der Abfindung kann sich auf viele Bereiche auswirken:


Arbeitslosenversicherung: Hier sollten Arbeitnehmer an mögliche Risiken denken. Denn kündigt der Arbeitgeber nicht von sich aus, kann dies zu einer Sperrfrist von zwölf Wochen führen, bis das Arbeitslosengeld ausgezahlt wird. «Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, dann wird ein Teil der Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet», sagt Schafhausen.


Krankenversicherung: «Solange ich angestellt oder arbeitslos gemeldet bin, bin ich versichert», erklärt Schafhausen. Wer aber kein Arbeitslosengeld erhalte, müsse sich selbst versichern. Der Beitrag könne dann höher ausfallen als bisher. Die Kosten hängen bei einer sogenannten freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung auch von der Höhe der Abfindung ab. «Muss der Arbeitnehmer sich nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses freiwillig weiterversichern, ist die Abfindung bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen zu berücksichtigen», erklärt Michaela Gottfried vom Verband der Ersatzkassen in Berlin.


Es sei denn, der Betreffende ist über eine Familienversicherung abgesichert und erhält seine Abfindung als Einmalzahlung. Dann werde das Geld in der Regel nicht zum Gesamteinkommen gezählt und der Anspruch auf Mitversicherung bleibe grundsätzlich erhalten, sagt Gottfried. Jeder Fall müsse aber einzeln geprüft werden.


Gesetzliche Rente: Grundsätzlich können Arbeitnehmer mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen. Aber nur, wenn man 35 Jahre lang eingezahlt habe, sagt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Dann müssen sie mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent rechnen. Doch Vorsicht: Eine Firma dürfe eine Abfindung kürzen, wenn der Angestellte vorzeitig in Rente gehe, sagt Wolfgang Wawro, Experte des Deutschen Steuerberaterverbandes.


Arbeitnehmer sollten gegebenenfalls kontrollieren, ob sie ihre Mindestversicherungszeit auch erreichen, wenn sie ihren Job vorzeitig aufgeben und keinen neuen annehmen, rät von der Heide. Würden sie diese nicht erfüllen, gäbe es später keinen Rentenanspruch. Wer hier Schwierigkeiten erwartet, kann freiwillig weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Zwischen 84,15 Euro und 1131,35 Euro pro Monat liegen die derzeitigen Sätze, erklärt von der Heide. «Wer ein Jahr lang den Mindestbeitrag zahlt, erhöht dadurch seine spätere Rente um etwa 4,41 Euro monatlich, beim Höchstbetrag sind es 59,35.»


Steuern: Handelt es sich um eine Einmalzahlung, könne die Fünftelregelung angewendet und die Steuerlast reduziert werden, sagt Wawro. Aber nur, wenn der Arbeitnehmer durch die Abfindung in dem einen Jahr mehr verdient habe, als er mit einem Einkommen erzielt hätte. Das lohne sich vor allem für Steuerzahler mit mittleren Einkommen, Großverdiener merkten davon nichts. «Wer mehrere Jahre vor Renteneintritt aufhört, kann mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Abfindung über zwei bis drei Jahre gezahlt wird», rät Wawro. Hier nutze die Fünftelregelung nämlich nichts mehr.


Wer allerdings seine Abfindung in dem Jahr erhält, in dem er auch in Rente geht, kann gegebenenfalls von der Fünftelregelung profitieren. «Es kommt darauf an, wie groß der Abstand zum Renteneintritt ist und in wie vielen Monaten der Arbeitnehmer in dem Jahr schon gearbeitet hat», erklärt Wawro. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient von Januar bis Juni 18 000 Euro brutto. Er erhält im Juni oder Juli eine Abfindung von 36 000 Euro und bezieht von Oktober bis Dezember 4500 Euro Rente. Eigentlich müsse er 15 237 Euro Einkommenssteuer zahlen. Durch die Fünftelregelung seien es aber nur 10 111 Euro, sagt Wawro. (DPA/TMN)