Hessen contra Bund: Kanzlerin muss zu Biblis Auskunft geben

Luftaufnahme des RWE-Atomkraftwerks Biblis am Rhein. Foto: Thomas Muncke/Archiv
Luftaufnahme des RWE-Atomkraftwerks Biblis am Rhein. Foto: Thomas Muncke/Archiv

Berlin/Wiesbaden (dpa) - Viereinhalb Jahre nach ihrer dramatischen Kehrtwende in der Atompolitik wird Angela Merkel von der Vergangenheit eingeholt. Die CDU-Politikerin wird heute in Berlin vom Untersuchungs-ausschuss des hessischen Landtags zu Biblis befragt. Die Stilllegung des südhessischen Atomkraftwerks im März 2011 war juristischer Pfusch. Betreiber RWE will 235 Millionen Euro Schadensersatz. Bund und Land Hessen schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Was genau ist im März 2011 passiert?

Im japanischen Fukushima kommt es am 11. März 2011 zu einer Nuklearkatastrophe. Wenige Tage später beschließt Merkel zusammen mit den fünf Ministerpräsidenten der betroffenen Länder ein dreimonatiges Moratorium für die sieben ältesten AKWs im Land und eine Sicherheitsüberprüfung.


Was hat dann das Land Hessen gemacht?


Hessens CDU-geführte Regierung hat am 18. März - eine Woche nach Fukushima - die Abschaltung der beiden Biblis-Blöcke verfügt. Zuvor gab es große rechtliche Bedenken. Der zuständige Abteilungsleiter im Umweltministerium wollte die Verfügung nicht unterschreiben. RWE klagt später, unter anderem weil der Konzern von Hessen formal nicht angehört wurde. Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Konzern recht. Vor dem Landgericht Essen soll nun im Dezember der Schadenersatzprozess gegen Bund und Land beginnen. Es geht um 235 Millionen Euro.


Worüber streiten sich Bund und Land?


Die Bundesregierung argumentiert, zuständig für die Stilllegung seien die jeweiligen Länder gewesen. Es habe dafür auch keine Anweisung gegeben, sagte der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) dem Untersuchungsausschuss in Wiesbaden. Sein Parteifreund, Hessens damaliger und auch heutiger Regierungschef Volker Bouffier, sieht das ganz anders. Die Sachkompetenz habe eindeutig beim Bund gelegen. Das Land habe nur nach den Vorgaben des Bundes gehandelt. Parteifarben spielen im Konflikt also keine Rolle.


Geht es auch um andere AKWs?


Ja. Biblis gilt als Präzedenzfall. Die anderen Energiekonzerne, deren AKWs beim Moratorium stillgelegt wurden, sind nach dem juristischen Erfolg von RWE ebenfalls vor Gericht gezogen. Forderungen von rund 880 Millionen Euro stehen im Raum. Die Verfahren haben aber keine Auswirkungen auf den vom Bundestag im Sommer 2011 beschlossenen Atomausstieg, der schrittweise bis zum Jahr 2022 erfolgen soll.


Was hat die Kanzlerin zu verlieren?


Es geht im Falle eines Schadenersatzes nicht nur um Steuergelder. Es geht auch um die Frage, wie gut die Politik das Moratorium damals handwerklich umgesetzt war. Merkel stand auch unter politischem Druck: Zwei Wochen nach Fukushima wurde in Baden-Württemberg gewählt. Die Wahl ging für die CDU damals trotz der Atomwende verloren. (DPA)