Bundestag beschließt bessere Versorgung Sterbender

Eine Engelsfigur ist in Freiburg auf dem Alten Friedhof inmitten herbstlich verfärbter Blätter zu sehen. Foto: Patrick Seeger
Eine Engelsfigur ist in Freiburg auf dem Alten Friedhof inmitten herbstlich verfärbter Blätter zu sehen. Foto: Patrick Seeger

Berlin (dpa) - In der Debatte um die Sterbehilfe spricht sich die Vorsitzende des evangelischen Kirchenparlaments, Irmgard Schwaetzer, für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz aus. «Ich denke, dass es wichtig ist, gerade die geschäftsmäßige Beihilfe nicht weiter anbieten zu können, weil das den ethischen Grundlagen, die unser Gemeinwesen bisher bestimmt haben, widerspricht», sagte die Präses der EKD-Synode der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.


Der Bundestag stimmt heute über Verbesserungen der Hospiz- und Palliativversorgung ab, morgen steht eine Neuregelung der Sterbehilfe an. Vier Gesetzesentwürfe liegen vor. Auf große Zustimmung stößt bisher eine Vorlage der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Sie wollen die geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte Sterbehilfe unter Strafe stellen. Auch Schwaetzer unterstützt den Entwurf. Kritiker fürchten, damit würden Ärzte der Gefahr staatsanwaltlicher Ermittlungen ausgesetzt.


Die Diskussion in den vergangenen Wochen habe nach ihrem Eindruck viele Menschen, die in der Sterbebegleitung tätig seien, verunsichert, sagte Schwaetzer der dpa. «Deswegen glaube ich, ist es sehr wichtig, dass klargestellt wird, dass die gegenwärtige Praxis von palliativer Begleitung und Hospiztätigkeit in keiner Weise negativ beeinflusst wird.» Ihrer Meinung nach sei das in dem Entwurf Brand/Griese aber sehr klar dargestellt.


Der Gesetzentwurf bedeute nicht, dass nicht in einer Ausnahmesituation Ärzte eine andere Entscheidung treffen könnten, sagte Schwaetzer. «Die Gewissensentscheidung in nicht auf Wiederholung angelegten Einzelfällen wird von der Strafandrohung nicht erfasst.» Die Suizidbeihilfe dürfe nicht zu einem Regelangebot werden. «Denn ein solches Regelangebot würde den Respekt vor dem menschlichen Leben mindern. Und das sollte auf gar keinen Fall sein.»


Sie warnte auch: «Für den Fall, dass es zu keiner Regelung kommt, kann es bedeuten, dass schwer kranke Menschen, die sich für den natürlichen Sterbeprozess entscheiden, unter zunehmenden Rechtfertigungsdruck geraten.» Diese Ängste seien real, wie eine Untersuchung des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD in diesem Frühjahr klar gezeigt habe. «Einen solchen Druck darf es nie geben.» (DPA)