Wildtier ausgewichen: Autofahrer müssen Belege liefern

Ein Wildtier-Unfall ist tragisch genug: Wer andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden möchte, sollte abbremsen statt auszuweichen. Foto: Arno Burgi
Ein Wildtier-Unfall ist tragisch genug: Wer andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden möchte, sollte abbremsen statt auszuweichen. Foto: Arno Burgi

Bei Wild auf der Straße gilt im Zweifel der Ratschlag: Lenkrad festhalten und nicht ausweichen. Trotzdem verreißt so mancher Autofahrer reflexartig das Lenkrad. Das ist nicht nur gefährlich, weil Kollisionen mit Bäumen oder dem Gegenverkehr drohen. Auch die Schadensregulierung mit der Teilkasko-Versicherung kann dann zum Problem werden, erklärt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Wer durch das Ausweichmanöver sein Auto beschädigt, hat nämlich ein «Beweisproblem», wie AvD-Sprecher Herbert Engelmohr erklärt.

Denn die Teilkasko zahlt zwar Reparaturkosten am Fahrzeug, die durch Haarwild wie Wildschweine oder Rehe verursacht wurden. Das Problem: Wenn das Tier verfehlt wurde, fehlen klare Beweise für den Wildunfall in Form des verendeten Tiers oder von Blut- oder Haarspuren am Wagen. «Gegenüber der Teilkasko hat man dann schlechte Karten», beschreibt Engelmohr das Dilemma.


In jedem Fall sollten Autofahrer in so einem Fall die Polizei rufen, um sich Unfallort und -zeit behördlich bestätigen zu lassen. Es kann auch helfen, sich vom zuständigen Forstbetrieb bestätigen zu lassen, dass an der betreffenden Stelle regelmäßig Wild die Straße kreuzt. Bilder von der Unfallstelle können die Beweiskette ebenfalls ergänzen.


Am besten seien aber Zeugen, sagt Engelmohr. Von Mitfahrern oder anderen Autofahrern, die den Crash beobachtet haben, sollte man Namen und Adressen notieren. Sie können gegenüber der Versicherung oder vor Gericht den Unfallablauf bestätigen. (DPA/TMN)