Palmer: Im Grundgesetz keine Hürde für Flüchtlings-Obergrenze

Boris Palmer. Foto: Inga Kjer/Archiv
Boris Palmer. Foto: Inga Kjer/Archiv

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hat seine Forderung, den Zuzug von Flüchtlingen zu begrenzen, verteidigt. Er sehe im Grundgesetz keine Hürde für eine Obergrenze bei Flüchtlingen, sagte Palmer am Dienstag in einem Streitgespräch mit dem Parteifreund und Tübinger Bundestagsabgeordneten Chris Kühn in der Redaktion des «Schwäbischen Tagblatts» in Tübingen. Kühn kritisierte: «Das Grundgesetz lässt keine Obergrenze zu.» Darauf sagte Palmer: «Mir ist das zu legalistisch.

Alles, was auf Papier geschrieben ist, muss den Wirklichkeitstest überstehen.»


Palmer sagte in der Zeitung (Mittwoch): «Man kann nicht abstrakt argumentieren wie «Im Grundgesetz steht etwas» - denn dann dürften auch 100 Millionen Menschen kommen.» Das gehe offensichtlich nicht. Der Grünen-Politiker stellte klar, dass er das Grundgesetz nicht ändern wolle. Doch würden nur ein Prozent aller bewilligten Anträge Asyl gewähren, 99 Prozent seien Bürgerkriegsflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. «Die sagt überhaupt nicht: Deutschland muss alle Flüchtlinge aufnehmen.» Palmer forderte mehr europäische Solidarität.


Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte Palmer wegen dessen Kritik an der Flüchtlingspolitik zurechtgewiesen. «Man kann keine Politik mit Überschriften machen», sagt Kretschmann am Dienstag. Der Parteifreund und ehemalige Kronprinz Kretschmanns hat in der «Welt» geschrieben, eine Deckelung der Zugangszahlen sei unumgänglich: «Unter den jetzigen Bedingungen, wo täglich 10 000 Flüchtlinge nach Deutschland kommen, schaffen wir das nicht.» Man könne aber nicht einfach solche Zahlen durchspielen, betonte Kretschmann. «Da ist jetzt mit dem Boris Palmer der Mathematiker durchgegangen.» Dennoch zeigt er Verständnis für die Beschwerden der Kommunen, die vor großen Problemen stünden. (DPA/LSW)