Verschärfungen im Asylrecht treten in Kraft

Flüchtlinge in der Rückführungseinrichtung für Balkanflüchtlinge in Bamberg. Foto: Nicolas Armer
Flüchtlinge in der Rückführungseinrichtung für Balkanflüchtlinge in Bamberg. Foto: Nicolas Armer

Asylbewerber sollen künftig deutlich länger als bislang in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben und dort möglichst nur Sachleistungen bekommen. Das ist Teil eines umfangreichen Gesetzespakets mit zahlreichen Verschärfungen im Asylrecht, das heute in Kraft tritt. Geld soll nur mehr einen Monat im Voraus ausgezahlt werden. In bestimmten Fällen sind auch deutliche Leistungskürzungen vorgesehen. Wenn bei einem abgelehnten Asylbewerber die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelaufen ist und eine Abschiebung ansteht, wird der Termin nicht vorab angekündigt.

So soll ein Untertauchen des Betroffenen verhindert werden. Zudem werden drei weitere Balkan-Länder - Albanien, das Kosovo und Montenegro - als «sichere Herkunftsstaaten» eingestuft, um Asylbewerber von dort schneller in ihre Heimat zurückschicken zu können.


Auf der anderen Seite soll durch den Abbau bürokratischer Hürden die Einrichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte einfacher werden. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sollen Zugang zu Integrationskursen bekommen.


Die Bundesregierung hatte das Paket im Eiltempo durch das parlamentarische Verfahren gebracht. Ursprünglich sollte es zum 1. November in Kraft treten. Die Ausfertigung ging jedoch schneller als geplant. Deshalb tritt das Gesetzespakt nun früher in Kraft.


Menschenrechtsorganisationen, Oppositionspolitiker, Juristen und Migrationsforscher kritisieren die Verschärfungen heftig. (DPA)