Haustiere: Vorab über Regeln informieren

Bei einer Wohnungsbesichtigung kann bereits geklärt werden, ob ein Hund erlaubt ist oder nicht. Foto: Boris Roessler
Bei einer Wohnungsbesichtigung kann bereits geklärt werden, ob ein Hund erlaubt ist oder nicht. Foto: Boris Roessler

Hunde, Musik oder Parabolantennen - was für Mieter gilt, muss nicht automatisch auch für Eigentümer gelten. Denn Wohneigentumsrecht kann laut Experten viel mehr einschränken als Mietrecht. Eine Eigentümergemeinschaft kann die Gebrauchsfreiheit im Prinzip stärker einschränken, als ein Vermieter dies tun kann. Das erklärt Inka Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Für Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten wollen, kann das zu einem Problem werden.

Ein Beispiel: Eine Eigentümergemeinschaft kann die Hundehaltung in der Anlage verbieten. «Das geht zwar nicht per Mehrheitsbeschluss», erklärt Storm. «Aber eine Vereinbarung, der alle Eigentümer zustimmen, ist durchaus möglich.» Mietrechtlich ist ein pauschales Verbot von Hunden allerdings nicht ohne weiteres durchsetzbar. «Diesen Konflikt müssen im Zweifel die privaten Vermieter austragen.» Im schlimmsten Fall müssen sie den Mietern kündigen, weil sie an die Vorgaben der Eigentümergemeinschaft gebunden sind.


Wer seine Eigentumswohnung vermieten will, sollte sich vorab genau erkundigen, welche Regeln in der jeweiligen Wohneigentumsanlage aufgestellt wurden. Entsprechende Informationen finden sich zum Beispiel in den Protokollen der Eigentümerversammlungen oder der Teilungserklärung. Mieter von Eigentumswohnungen sollten sich ebenfalls über die Vorgaben informieren. Auskunft erhalten sie in der Regel bei ihrem Vermieter. (DPA/TMN)