Bäcker dürfen weiter Schlesischen Streuselkuchen backen

Der Bäckermeister Michael Tschirch und Mitarbeiterin Ina Junge mit einem Blech Streuselkuchen. Deutsche Bäcker dürfen weiterhin Schlesischen Streuselkuchen herstellen. Foto: Jens Trenkler
Der Bäckermeister Michael Tschirch und Mitarbeiterin Ina Junge mit einem Blech Streuselkuchen. Deutsche Bäcker dürfen weiterhin Schlesischen Streuselkuchen herstellen. Foto: Jens Trenkler

Deutsche Bäcker dürfen weiterhin Schlesischen Streuselkuchen herstellen. Wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhand-werkes mitteilte, hat dies das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden. Der Verband hatte Klage eingereicht, um seine Mitglieder vor wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Im Juli 2011 hatte die Europäische Kommission auf Antrag Polens die Bezeichnung «Kolocz slaski/Kolacz slaski» ins Register geschützter geografischen Angaben eingetragen. 

So heißt Schlesischer Streuselkuchen, der vor allem im Raum Görlitz populär ist, auf Polnisch. Bäcker auf deutscher Seite befürchteten dadurch Einschränkungen.


Das Gericht habe jedoch entschieden, dass Schlesischer Streuselkuchen nicht von der geschützten Bezeichnung auf Polnisch erfasst sei, hieß es. Der Dresdner Bäcker Michael Wippler, seit kurzem neuer Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerkes, sprach von einem Erfolg. Mit dem Urteil sei «Rechtssicherheit für unsere Mitgliedsbetriebe» hergestellt, betonte Wippler. (DPA)