Haus mit Denkmalschutz umbauen: Förderungen nutzen

Beim Umbau eines denkmalgeschützten Hauses muss der historische Kontext bewahrt werden. Foto: Jan Woitas
Beim Umbau eines denkmalgeschützten Hauses muss der historische Kontext bewahrt werden. Foto: Jan Woitas

Auf eins müssen sich Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes einstellen: Wollen sie das Haus umbauen, müssen sie viele Anträge stellen. Besitzer von denkmal-geschützten Gebäuden müssen vor Umbauten die Zustimmung der Denkmalbehörde einholen. Ohne diese kann die Behörde im Zweifelsfall den Rückbau fordern. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund hin. Oft sind die bauliche Veränderungen eines denkmal-geschützten Gebäudes besonders zeit- und kostenaufwendig - der historische Kontext muss bewahrt werden. 

Denkmalgeschützt kann nicht nur ein einzelnes Gebäude sein, sondern auch ein Ensemble. Ob es sich um ein Einzeldenkmal oder einen sogenannten Ensembleschutz handelt, macht sich dann auch an den Regeln für das Gebäude bemerkbar. So ist beim Einzeldenkmal - etwa ein altes Fachwerkhaus oder ein Gründerzeit-Wohnhaus - in der Regel das ganze Gebäude geschützt, innen wie außen. Beim Ensembleschutz ist meist vor allem die äußere Erscheinung geschützt - etwa bei einer mittelalterlichen innerstädtischen Gebäudegruppe. Weniger streng sind dann die Auflagen für Umbauten im Innern.


Denkmalschutzgesetze können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Hintergrundinformationen findet man in der denkmalrechtlichen Anordnung der zuständigen Denkmalbehörde. Darin findet sich etwa der Grund, warum das Gebäude als Denkmal eingeordnet wird. (DPA/TMN)