CDU will neue Zeugen in U-Ausschuss Schlossgarten laden

Der Ausschussvorsitzende Jürgen Filius (Grüne). Foto: Wolfram Kastl/Archiv
Der Ausschussvorsitzende Jürgen Filius (Grüne). Foto: Wolfram Kastl/Archiv

Die CDU-Vertreter im Untersuchungsausschuss zum harten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner wollen auf der Zielgeraden neue Zeugen einladen. Wie der Ausschuss-vorsitzende Jürgen Filius (Grüne) mitteilte, sollen auf Wunsch der Union Umweltminister Franz Untersteller, Staatsministerin Silke Krebs und Staatssekretär Klaus-Peter Murawski (alle Grüne) vor dem Gremium erscheinen. Diese Anträge werde das Gremium heute in Stuttgart in nicht-öffentlicher Sitzung behandeln.

Die CDU wolle damit klären, ob die Ministerien bewusst Daten der ehemaligen Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU), ihres Amtsleiters Bernhard Bauer und zweier Mitarbeiter des Staatsministeriums erhalten - und nicht vernichtet - hätten. Dann würde möglicherweise ein Beweisverwertungsverbot gelten, das die Einsicht des Gremiums in die elektronische Post der Betroffenen unmöglich mache. Dem steht aber nach Ansicht von Filius der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim entgegen. Bestünde ein generelles Beweisverwertungsverbot, wäre auch schon die Herausgabe der Daten nicht zulässig gewesen. Doch dies sei nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall.


Der Untersuchungsausschuss Schlossgarten II beschäftigt sich mit den Hintergründen des «Schwarzen Donnerstags» im September 2010. Von der Sichtung der elektronischen Post von Gönner, die für das Bahnprojekt damals zuständig und eine enge Vertraute des damaligen Regierungschefs Stefan Mappus (CDU) war, verspricht sich das Gremium Erkenntnisse über eine mögliche politische Einflussnahme auf das Vorgehen der Beamten gegen die Demonstranten gegen das Milliarden-Bahnprojekt Stuttgart 21.


Filius rief die Opposition auf, sich nicht in juristischen Fragen zu verheddern. Im Sinne des gemeinsamen Beweisantrages des Ausschusses an das Amtsgericht Stuttgart, die dienstlichen Mails Gönners zur Einsichtnahme durch den Ausschuss auszusortieren, solle sie zur Aufklärung beitragen. Gemeinsames Ziel müsse sein, dass der Ausschuss innerhalb der Legislaturperiode zum Abschluss kommt. (DPA/LSW)