Vorbereitung wichtig - Das eigene Auto verkaufen

Zu verkaufen: Doch bis es soweit ist, sollten Autobesitzer ihren Wagen auf Vordermann bringen. Foto: Silivia Marks
Zu verkaufen: Doch bis es soweit ist, sollten Autobesitzer ihren Wagen auf Vordermann bringen. Foto: Silivia Marks

Das eigene Auto zu verkaufen ist ein alltägliches Geschäft. Selbst macht man es aber nicht alle Tage. Verkäufer, die folgende Tipps beachten, dürften drohende Fallstricke locker umgehen:


An wen verkaufen? Rund sieben Millionen Halterwechsel registriert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) pro Jahr. Mit weit über 90 Prozent geschieht der überwiegende Anteil der Besitzumschreibungen von privat zu privat. Der Hauptgrund dafür dürfte das Geld sein: Händler zahlen aufgrund ihrer Nebenkosten oft weniger als Privatleute.

Welchen Preis festlegen? Orientierung bei der Preisfindung bieten Inserate für vergleichbare Fahrzeuge. Wer auf den einschlägigen Onlinebörsen sucht, wird schnell ein Gefühl für realistische Beträge bekommen. Dabei gilt: In der Regel handelt es sich um verhandelbare Angebote.


Wie das Auto beschreiben? Hier ist Transparenz gefragt. Der Wagen sollte nach bestem Wissen und Gewissen und ausführlich beschrieben werden. Neben den technischen Daten und der Laufleistung zählen Verkäufer also auch sämtliche bekannte Mängel auf. Wer möchte, kann sein Fahrzeug einer Gebrauchtwagenuntersuchung unterziehen, bei der von der Achsaufhängung bis zur Zentralverriegelung alles durchgecheckt wird.


Wie wichtig sind Fotos? Ohne Bilder des Autos sinken die Verkaufschancen gen Null. Die Fotos sollten im Querformat und mit einer guten Kamera geknipst werden, rät der Auto Club Europa (ACE). «Einen guten Eindruck hinterlässt der Verkäufer, wenn auch vorhandene Schäden auf den Bildern dokumentiert sind», sagt ACE-Sprecher Constantin Hack.


Wie gründlich auf Vordermann bringen? Wer sein Auto mit Schlammspritzern auf dem Blech präsentiert, handelt sich selbst herunter. Nicht schaden kann es, wenn Luftdruck- und Ölstand sowie Kühlwasser und Bremsflüssigkeit kontrolliert sind. Doch zu viel des Guten weckt Misstrauen. Polierte Reifenwände oder speckig glänzende Lenkräder könnten den Eindruck erwecken, der Verkäufer habe etwas zu verbergen.


Wie die Probefahrt vorbereiten? Bevor man potenzielle Käufer ans Steuer lässt, setzt man am besten einen kurzen Vertrag auf. Damit haftet der Probefahrer bei einem Unfall beispielsweise für die Selbstbeteiligung bei der Versicherung und den Rückstufungsschaden, so der ADAC. Auch Ausweispapiere und den Führerschein sollte man sich zeigen lassen. Weitere Regel: Bei der Probefahrt immer mitfahren und den Fahrzeugbrief als Besitzurkunde (Zulassungsbescheinigung Teil 2) nicht mitführen.


Welche Dokumente brauche ich? Vor dem Termin mit dem Interessenten sollten Autoverkäufer alle relevanten Unterlagen zusammensuchen. Von der Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung über das Serviceheft bis zur Garantiebescheinigung darf nichts fehlen. Auch Wartungs- und Reparaturrechnungen sowie die Zulassungsbescheinigungen nicht.


Wie richtig übergeben? Werden sich Verkäufer und Käufer einig, steht der Geschäftsabschluss an. Dazu bieten die Verkehrsclubs Musterverträge zum Download im Internet. Darin werden Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festgehalten. Und es wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Ansonsten müsste der Verkäufer wie jeder kommerzielle Händler zwei Jahre Sachmängelhaftung leisten. Für das Um- und Abmelden des Fahrzeugs ist man als Verkäufer verantwortlich. In der Praxis erledigt diese Aufgaben jedoch meist der Käufer, so der ACE.


Was ist mit Versicherung und Steuer? Da die Kfz-Versicherung ab Vertragsabschuss auf den Käufer übergeht, hat ein Unfallschaden keine Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers - selbst wenn das Auto noch nicht umgeschrieben wurde. Die Steuerpflicht dagegen geht laut ADAC erst auf den Käufer über, wenn die Zulassungsstelle über den Verkauf Bescheid weiß. Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet den Wagen ab, sollte dann den Käufer aber informieren.


Wann wird bezahlt? Dazu rät der ADAC: «Fahrzeug und Papiere sollte man grundsätzlich erst aus der Hand geben, wenn man den Kaufpreis in voller Höhe erhalten hat, am besten in bar oder in Form eines bankbestätigten Schecks.» Die Überweisung birgt nach Ansicht der Experten zu hohe Betrugsrisiken. (DPA/TMN)