Bund und Länder einig über Flüchtlingshilfe

Bund und Länder haben sich in der Flüchtlingskrise grundsätzlich auf eine Kostenverteilung verständigt. Foto: Bernd von Jutrczenka
Bund und Länder haben sich in der Flüchtlingskrise grundsätzlich auf eine Kostenverteilung verständigt. Foto: Bernd von Jutrczenka

Der Bund greift Ländern und Kommunen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise mit Milliardenhilfen unter die Arme. Kanzlerin Merkel verständigte sich mit den Ministerpräsidenten auf eine Neuausrichtung der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Konkret einigten sich Bund und Länder auf eine neue Kostenverteilung sowie auf umfangreiche Änderungen des Asylrechts. Wie Merkel nach den Verhandlungen mit den 16 Ministerpräsidenten in Berlin mitteilte, stockt der Bund seine Finanzhilfe für die Länder 2016 auf gut vier Milliarden Euro auf. 

 In diesem Jahr sollen es zwei Milliarden Euro sein - doppelt soviel wie bisher zugesagt.


So stellt der Bund den Ländern vom kommenden Jahr an eine Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber und Monat zur Verfügung. Angenommen sind dabei 800 000 Asylanträge mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit der Fälle von etwas mehr als fünf Monaten.


Nach Angaben Merkels übernimmt der Bund damit die Risiken für die Bearbeitungsprozesse und die Zahl der Asylbewerber. Die Kanzlerin sprach von einem «atmenden System» - je nach Entwicklung der Zahlen.


Zudem stelle der Bund 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit sowie weitere 350 Millionen Euro für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.


Wie es weiter hieß, erhalten die Länder auch Mittel für den Kita-Ausbau und die Familienpolitik. So sollen die freiwerdenden Mittel des Bundes aus dem vom Bundesverfassungsgericht gekippten Betreuungsgeld dafür auf die Länder verteilt werden.


Dies seien im nächsten Jahr aufgrund von Altfällen eher 310 Millionen Euro, in den Jahren 2017 und 2018 sei es nahezu eine Milliarde Euro, sagte Merkel. Die Verwendung könne von Land zu Land variieren.


Bund und Länder verständigten sich auch auf Änderungen im Asylrecht. Unter anderem sollen auch die Westbalkan-Länder Albanien, Kosovo und Montenegro als «sichere Herkunftsländer» eingestuft werden. So können Asylbewerber aus diesen Ländern schneller zurückgeschickt werden. Geldleistungen für Asylbewerber sollen künftig nur noch einen Monat im Voraus bezahlt werden. In Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Flüchtlinge möglichst nur noch Sachleistungen erhalten.


Der Bundesrat muss dem Paket zustimmen. Der Bund braucht dazu auch Ja-Stimmen aus den Reihen der grün-mitregierten Ländern. Die Bundesregierung will das parlamentarische Verfahren noch im Oktober abschließen, vermutlich mit einem Bundesrats-Beschluss Mitte des Monats. (DPA)