Politiker im Südwesten wollen Volksbegehren erleichtern

Im Landtag Baden-Württemberg wird über Bürgerbeteiligung verhandelt. Foto: Uwe Anspach/Archiv
Im Landtag Baden-Württemberg wird über Bürgerbeteiligung verhandelt. Foto: Uwe Anspach/Archiv

Die Bürger im Südwesten sollen es einfacher haben, die Politik mitzubestimmen. Die Hürden für Volksbegehren und Volksabstimmungen sollen daher sinken, waren sich die Fraktionen von Grünen, SPD, CDU und FDP im Landtag am Mittwoch einig. Die Fraktionen hatten einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht. Bei einem Volksbegehren soll demnach ein Zehntel der Wahlberechtigten einen Gesetzentwurf einbringen können - bisher war es ein Sechstel. Lehnt der Landtag ihn ab, kommt es zur Volksabstimmung. 

Hier soll sich mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten dann doch durchsetzen können - bisher war es ein Drittel. Das soll nur für einfache Gesetze gelten, für die die Verfassung nicht geändert werden muss. Auch für die Beteiligung auf kommunaler Ebene will der Landtag die Hürden noch senken.


Kritiker hatten bemängelt, dass die Quoten bisher kaum zu erfüllen seien. Damit sei es für die Politik leichter, Entscheidungen zu treffen, und für die Bürger leichter, sie zu akzeptieren, sagte der CDU-Abgeordnete Volker Schebesta. Die Fraktionen wollen außerdem neu einen sogenannten Volksantrag einführen, der den Landtag zwingt, sich mit einem Thema zu befassen. 0,5 Prozent der Wahlberechtigten müssen dafür stimmen, das sind rund 38 000 Menschen.


Weil für die Regelungen die Verfassung geändert werden muss, braucht die Landesregierung die CDU für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Es wäre die erste Verfassungsänderung, seitdem Grün-Rot 2011 die Regierungsmacht übernommen hat. Der Gesetzentwurf wanderte zur Beratung in den Ständigen Ausschuss. (DPA/LSW)