Vorläufiges Schreiben reicht - Kniffe für den Bafög-Antrag

Bafög wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem Studienanfänger einen Antrag stellen. Wer ab Oktober die Förderung erhalten möchte, muss deshalb bis Ende Oktober aktiv werden. Foto: Andrea Warnecke
Bafög wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem Studienanfänger einen Antrag stellen. Wer ab Oktober die Förderung erhalten möchte, muss deshalb bis Ende Oktober aktiv werden. Foto: Andrea Warnecke

Bis zu 670 Euro pro Monat: Das ist derzeit der Höchstbetrag beim Bafög, den Studenten bekommen können. Worauf beim Antrag auf die staatliche Förderung zu achten ist, erklärt Bernhard Börsel vom Deutschen Studenten-werk:


Antrag rechtzeitig stellen: Bafög wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem Studienanfänger einen Antrag stellen. Das bedeutet: Wer zum Oktober an der Universität ein Studium beginnt und bereits für diesen Monat Bafög erhalten will, muss spätestens bis Ende Oktober einen Antrag einreichen.

FH-Studenten beginnen ihr Studium in der Regel im September, ihr Antrag muss deshalb spätestens bis Ende September vorliegen.


Formloser Antrag reicht: Um die Frist zu wahren, reicht ein formloses Schreiben aus. Dafür setzen Studenten einen Brief auf, in dem sie Name, Geburtstag, Studienfach, Hochschule und Immatrikulationsbescheinigung angeben und Bafög beantragen. Dafür gibt es eine Formulierungshilfe. Die kompletten Unterlagen reichen sie später nach. Um die Frist zu halten, ist entscheidend, dass der Antrag am letzten Tag des Monats im Bafög-Amt vorliegt. Es ist nicht ausreichend, dass Erstsemester ihn an diesem Tag in die Post geben.


Richtiges Amt erwischen: Studenten müssen den Antrag beim für sie zuständigen Bafög-Amt einreichen. Das ist in der Regel beim Studentenwerk der Hochschule angesiedelt, an der sie studieren. Wer im Ausland ein Studium aufnimmt, muss Auslands-Bafög beantragen. Welches Bafög-Amt für welches Land zuständig ist, können Studierende in dieser Liste nachschauen. Die Bearbeitung dauert dann in der Regel zwischen vier bis sechs Wochen. In einem schwierigen Fall kann es länger sein.


Anspruch auf Abschlagszahlung: Wer einen vollständigen Bafög-Antrag eingereicht hat und nach zehn Wochen noch kein Geld bekommen hat, kann einen Vorschuss erhalten. Das sind ab August bis zu 80 Prozent des jeweils voraussichtlich zustehenden Bedarfs. Antragsteller können zum gegebenen Zeitpunkt beim Bafög-Amt nachfragen.


Typische Fehler vermeiden: Um die Bearbeitung des Antrags zu beschleunigen, sollten Studienanfänger aufpassen, dass er vollständig ist. Dazu gehört, alle Fragen zu beantworten. Immer wieder geht beim Ausfüllen etwas schief oder Antragsteller lassen aus Verlegenheit Lücken. Eine Liste häufiger Fehler wurde bereits zusammengestellt. (DPA/TMN)