Karlsruhe prüft süßen Streit um goldene Bären

Haribo-Gummibär "Goldbär" (r) und Schokoladenbär von Lindt. Der BGH muss im Goldbärenstreit urteilen. Foto: Rolf Vennenbernd
Haribo-Gummibär "Goldbär" (r) und Schokoladenbär von Lindt. Der BGH muss im Goldbärenstreit urteilen. Foto: Rolf Vennenbernd

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute über den Goldbären-Streit zwischen den Süßwarenherstellern Haribo und Lindt. In dem Prozess geht es um einen Schoko-Teddy in Goldfolie, den der schweizerische Schokoladen-fabrikant Lindt für die Weihnachtszeit herausgebracht hat. Haribo sieht dadurch seine Markenrechte an den «Goldbären» aus Fruchtgummi verletzt. (Az.: I ZR 105/14) Der Schokoladenbär der Schweizer erinnere zu sehr an die bekannten Gummibärchen, argumentiert Haribo. 

Dadurch denke der Kunde, dass auch dieser Bär von Haribo sei. Das Bonner Unternehmen will erreichen, dass Lindt den Goldbären künftig in dieser Form nicht mehr verkaufen darf. Die Schweizer sehen indes keine Verwechslungsgefahr.


Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben. Der BGH muss erstmals klären, ob die Rechte an einer Wortmarke durch eine dreidimensionale Figur verletzt werden können. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest. (DPA)