EU-Gericht bestätigt Markenschutz für Lego-Spielzeugfigur

Lego-Figuren in einem aus Legosteinen nachgebauten Fernsehstudio im Legoland in Oberhausen. Foto: Jan-Philipp Strobel
Lego-Figuren in einem aus Legosteinen nachgebauten Fernsehstudio im Legoland in Oberhausen. Foto: Jan-Philipp Strobel

Das Lego-Männchen bleibt als Marke geschützt. Das entschied das EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg und wies damit eine Klage des britischen Konkurrenten Best-Lock zurück (Rechtssachen T-395/14 und T-396/14). Die dänische Firma Lego hatte sich die drei-dimensionale Darstellung des Spielzeug-Männchens mit und ohne Noppe auf dem Kopf im Jahr 2000 europaweit schützen lassen. Best-Lock argumentierte, das Männchen erfülle aus mehreren Gründen nicht die Anforderungen für den Markenschutz.