«Mannheimer Loch»: Entscheidung im Kunststreit

Die Stadt muss die Installation «HHole for Mannheim» in der Kunsthalle nicht wieder aufbauen lassen. Foto: Ronald Wittek
Die Stadt muss die Installation «HHole for Mannheim» in der Kunsthalle nicht wieder aufbauen lassen. Foto: Ronald Wittek

Ein ehemaliger Kunsthallendirektor, der eine Entscheidung traf, die seinen Nachfolgern noch Jahre später die Nerven raubt. Eine Künstlerin, die vor Gericht um ihr geliebtes Werk kämpft und den Richter bittet, die Verhandlung für eine Kunstaktion während der Sonnenfinsternis zu unterbrechen: Ein denkwürdiger Justizstreit um das «Mannheimer Loch» ist am Freitag vor dem Landgericht zu Ende gegangen - aber eben nur vor dem Landgericht. Die Zivilkammer gab ihre Entscheidung in der Auseinandersetzung zwischen der Stadt Mannheim und der Künstlerin Nathalie Braun Barends bekannt: 

Die Stadt muss die Installation «HHole for Mannheim» in der Kunsthalle nicht wieder aufbauen lassen. Die Klage der Künstlerin wurde damit abgewiesen. Der Stadt stehe es zu, ein Museum nach seinen Bedürfnissen umzubauen, auch wenn dafür ein Kunstwerk weichen und sogar zerstört werden müsse, hieß es in der Begründung.


Allerdings soll die Stadt der Künstlerin eine Restvergütung von 66 000 Euro für ihr Werk zahlen - bislang seien erst 4000 der einst vereinbarten 70 000 Euro geflossen. Die Prozesskosten sollen Braun Barends zu 70 und die Stadt zu 30 Prozent tragen.


Die Installation besteht aus mehreren übereinanderliegenden Löchern in den Etagen der Kunsthalle. Sie zog sich durch mehrere Stockwerke eines Trakts. Braun Barends hatte vor Jahren eng mit dem ehemaligen Kunsthallendirektor Rolf Lauter zusammengearbeitet.


Die Kunsthalle wird derzeit teilweise neu gebaut. Braun Barends wollte, dass das Werk nach den Bauarbeiten wieder installiert wird. Die Stadt hingegen weigerte sich. Schon bevor die Installation Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung wurde, hatte sie für Schlagzeilen gesorgt: etwa, weil sie zeitweise von der Feuerwehr überwacht werden musste - aus Brandschutzgründen.


Thomas Drosdowski, Leiter des Rechtsamts der Stadt, zeigte sich am Freitag erleichtert: «Es ist wichtig, dass der Bau jetzt ohne Störfaktor weitergehen kann.» Das Thema Restvergütung wolle man zunächst prüfen. Für die Künstlerin ist die Sache «noch nicht abgeschlossen». Immer wieder sei Künstlern in der Kunstgeschichte Unrecht widerfahren, betonte Braun Barends. Sie erwägt, in die nächste Instanz zu gehen. (DPA)