BGH: Käuferin darf maroden Gebrauchtwagen zurückgeben

Gebrauchtwagen-Händler müssen ihre angebotenen Autos vor dem Verkauf überprüfen, entschieden die Richter. Foto: Ronald Wittek
Gebrauchtwagen-Händler müssen ihre angebotenen Autos vor dem Verkauf überprüfen, entschieden die Richter. Foto: Ronald Wittek

Eine Frau ist vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen. Sie hatte einen 13 Jahre alten Opel Zafira 2012 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Der Wagen mit einer Laufleistung von 144 000 Kilometern kostete 5000 Euro. Auf dem Rückweg in ihre Heimat versagte der Motor jedoch. Abgesehen davon stellte sich später heraus, dass die Bremsleitungen verrostet waren. Die Käuferin klagte auf Rückgabe des Wagens gegen Rückzahlung der 5000 Euro und hatte damit bereits in den Vorinstanzen Erfolg. 

Der Händler habe den Wagen vor dem Verkauf sorgfältig prüfen müssen, entschied etwa das Oberlandesgericht Oldenburg im vergangenen Jahr.


Die Revision des Verkäufers gegen das OLG-Urteil wies der BGH am Mittwoch (15. April) zunächst ohne Begründung zurück (Az.: VIII ZR 80/14). (DPA)