BGH: Preiserhöhungen bei Gas rechtzeitig widersprechen

Gaskunden sollen dem BGH zufolge Preissteigerungen innerhalb von drei Jahren nach Zugang der einschlägigen Jahresendabrechnung beanstanden. Foto: Patrick Pleul
Gaskunden sollen dem BGH zufolge Preissteigerungen innerhalb von drei Jahren nach Zugang der einschlägigen Jahresendabrechnung beanstanden. Foto: Patrick Pleul

Verbraucher sollten sich frühzeitig gegen ihrer Ansicht nach zu hohe Erdgasrechnungen wehren. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mittwoch. So müssen die Kunden demzufolge Preissteigerungen innerhalb von drei Jahren nach Zugang der einschlägigen Jahresendabrechnung beanstanden. Sonst könnten sie ihre Rechte nicht mehr geltend machen, hieß es. (Az.: VIII ZR 370/13). Damit geht ein Streit zwischen einem Kunden aus Brandenburg gegen Energieversorger EWE in die nächste Runde. 

Der Kunde will rund 1500 Euro zurück, die er seiner Ansicht nach wegen Preissteigerungen für das Abrechnungsjahr 2007/2008 zu viel gezahlt hat. Der Vertrag bestand seit 1997. Ein Recht zu «Preisanpassungen» das Unternehmen enthielt er der Vorinstanz zufolge aber nicht.


Der Kunde zahlte zunächst zwar seine Rechnungen, reichte dann aber Klage ein. Das lastete ihm das Landgericht Potsdam an und wies seine Klage daher größtenteils ab.


Das Urteil hob der BGH jetzt auf: Das Landgericht müsse den Fall erst einmal genau aufklären, hieß es. Erst dann könne das Gericht entscheiden, ob der Kunde zu lange gewartet habe. (DPA)