Nichts für die Haftpflicht: Frauchen muss Hunderettung zahlen

Prozess um teure Hunderettung: Die Halterin des Terriers muss nun 10 000 Euro bezahlen. Die Feuerwehr hatte ihren Hund aus einem Dachsbau befreit. Foto: Bernd von Jutrczenka
Prozess um teure Hunderettung: Die Halterin des Terriers muss nun 10 000 Euro bezahlen. Die Feuerwehr hatte ihren Hund aus einem Dachsbau befreit. Foto: Bernd von Jutrczenka

Terrier Skipper ist gerettet - doch seine Besitzerin muss nun 10 000 Euro für die Rettungsaktion der Feuerwehr berappen. Die Haftpflicht kommt dafür nicht auf. Doch zumindest gegen Schäden, die ihr Tier verursacht, können Halter sich versichern. Für die aufwendige Rettung ihres Hundes muss eine Berlinerin den Rettungskräften 10 000 Euro bezahlen. Auf diese Summe einigte sich die Tierärztin am Mittwoch (12. November) vor dem Verwaltungsgericht in Berlin mit der Feuerwehr. 

Die Einsatzkräfte hatten den Terrier Skipper im November 2012 erst nach einem stundenlangen Einsatz aus einem Dachsbau im Tegeler Forst befreien können. Dabei waren 23 Feuerwehrleute und fünf Fahrzeuge samt Ausrüstung im Einsatz - die Feuerwehr stellte der Hundehalterin dafür 13 000 Euro in Rechnung.


Dagegen hatte die 46-Jährige geklagt. Vor Gericht argumentierten sie und ihr Anwalt, dass zehn Feuerwehrleute ausgereicht hätten. Das beklagte Land Berlin sagte schließlich zu, ein Fahrzeug samt Personal weniger zu berechnen. 5000 Euro übernehme zudem die Haftpflichtversicherung der Frau, sagte der Anwalt der Klägerin während der Verhandlung.


Das Verwaltungsgericht musste damit nicht mehr die Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs der Feuerwehr klären. Geregelt ist der Anspruch im Berliner Feuerwehrgesetz, das auf die Gefährdungshaftung für Tiere im Bürgerlichen Gesetzbuch verweist. Danach haften Halter für Personen- und Sachschäden, die ihr Tier verursacht.


Doch in welchen Fällen springt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein? Das gelte zum Beispiel, wenn ein Hund auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Für Rettungsaktionen sei eine Haftpflichtversicherung aber nicht gedacht. «Denn in diesen Fällen ist ja einem Dritten kein Schaden entstanden.»