BGH verdonnert Computerfirmen zu Urheberabgabe für Drucker und PCs

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte vier Gerätehersteller verklagt. Foto: Uli Deck
Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte vier Gerätehersteller verklagt. Foto: Uli Deck

Computerhersteller müssen für bereits verkaufte Drucker und PCs nachträglich eine Abgabe zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag grundsätzlich entschieden. Mit der Gebühr sollen Autoren oder Journalisten dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten Kopien ihrer Bücher und Artikel anfertigen können. Die Werke von Autoren, Übersetzern oder Journalisten sind urheberrechtlich geschützt und Kopien in der Regel kostenpflichtig. 

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hat daher vier Gerätehersteller verklagt. Die Gesellschaft vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten. Der BGH hat ihr jetzt recht gegeben.

 

Durch die Grundsatzentscheidung der Richter werden Schriftsteller, Übersetzer und Journalisten nachträglich Tantiemen erhalten. Doch wie viel das sein wird, ist offen.

 

Denn der BGH hat nicht entschieden, wie hoch die einzelnen Gebühren sein müssen. Um das zu klären, hat er die Verfahren an die Vorinstanzen zurück verwiesen. In seinem noch ausstehenden schriftlichen Urteil will das Gericht Hinweise zu deren Bemessung geben.

 

Wie hoch damit die Ausgaben der Hersteller sein werden, ist daher noch offen. Die Rede war von dreistelligen Millionenbeträgen. Der Branchenverband Bitkom zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass die Verbraucher die Extra-Tantiemen nicht mit höheren Gerätepreisen belastet werden.

 

«Ich gehe davon aus, dass die Hersteller Rücklagen gebildet haben», sagt Markus Scheufele. Seiner Einschätzung nach werden noch Jahre bis zu einer endgültigen Klärung vergehen. Der Verband rechnet jedoch damit, dass wenn überhaupt, nur geringe Abgaben zu zahlen seien.

 

«Für uns ist das heute schon ein Erfolg. Die Vergütungspflicht wurde dem Grunde nach bejaht, was bisher ja streitig war», begrüßt der Geschäftsführer der VG Wort, Robert Staats, dagegen das Urteil.

 

In dem Prozess geht es um Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft worden sind. Seit 2008 ist eine derartige Vergütung festgelegt und im Preis der Geräte schon enthalten. So zahlen die Unternehmen etwa 17,06 Euro pro PC und 12,50 Euro für einen Laserdrucker an die VG Wort.

 

Der Rechtsstreit hat die Justiz elf Jahre beschäftigt, darunter auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das EU-Gericht entschied nach einer Vorlage des BGH 2013, dass die Unternehmen zahlen müssen, der BGH musste dieses Urteil nun umsetzen, obwohl er eigentlich anderer Meinung war. (DPA)

 

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