Lebensversicherungen: Urteil stärkt Rechte von Kunden

Die Richter am BGH gaben einem Allianz-Kunden recht: Er darf seine 1998 abgeschlossene Lebensversicherung nach fast zehn Jahren widerrufen. Foto: Marc Müller
Die Richter am BGH gaben einem Allianz-Kunden recht: Er darf seine 1998 abgeschlossene Lebensversicherung nach fast zehn Jahren widerrufen. Foto: Marc Müller

Kunden können ihre Renten- und Lebensversicherungen unter Umständen noch nach Jahren widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Jetzt vorschnell ein Schreiben aufzusetzen, ist aber nicht zu empfehlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Kunden von Lebensversicherungen gestärkt. Nach einem am Mittwoch (7. Mai) verkündeten Urteil können Kunden ihre Renten- und Lebensversicherungen noch nach Jahren widerrufen, wenn sie bei Vertragsschluss nicht umfassend über ihre Rechte aufgeklärt worden sind.

Die Entscheidung betrifft zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossene Altverträge.

 

Die Richter gaben einem Allianz-Kunden recht, der seine 1998 abgeschlossene Lebensversicherung nach fast zehn Jahren widerrufen wollte. Wie viel Geld er jetzt genau von der Versicherung zurück erhält, muss allerdings noch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart klären.

 

Anlass des Verfahrens waren Klauseln, die die Versicherer seit 2008 nicht mehr verwenden. Danach verlor ein Kunde sein Kündigungs- und Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung - und zwar auch dann, wenn er von diesem Recht gar nichts wusste. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das 2013 als Verstoß gegen das EU-Recht gewertet.

 

Doch auch wenn Kunden bei Vertragsabschluss nicht umfassend aufgeklärt worden sind: Vorschnell ihre Police widerrufen sollten sie jetzt nicht, empfiehlt Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten. Denn noch ist nicht entschieden, wie viel Geld ihnen wirklich ausgezahlt werden muss.

 

Das OLG Stuttgart müsse sich jetzt noch mit der Frage der Verjährungsfrist befassen, erklärt Oetzmann: Entscheiden die Richter, dass der Anspruch auf Rückzahlung eingezahlter Beiträge nach drei Jahren verjährt, stehen Kunden bei einem Widerruf im Zweifel schlecht da. «Haben Sie zum Beispiel 17 Jahre lang eingezahlt, aber bekommen am Ende nur die Beiträge für 3 Jahre zurück, lohnt sich das nicht.» Daher sollten Betroffene vor einem Widerruf den weiteren Verlauf des Rechtsstreits abwarten. (DPA)

 

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