Unfälle bei Straßenglätte: Kleine Crashs ohne Polizei regeln

Durch den Eisregen kamen viele Autos ins Schlittern. Foto: Julian Stratenschulte
Durch den Eisregen kamen viele Autos ins Schlittern. Foto: Julian Stratenschulte

Nun kommt der Winter doch noch: Nach Schnee- und Eisregen sind die Straßen in einigen Teilen Deutschlands spiegelglatt. Da kommt es schnell zu einem Unfall. Ist der Schaden klein, können sich die Beteiligten untereinander einigen. Bei Straßenglätte kracht es öfter - selbst bei langsamer Fahrt. 

Bricht dabei lediglich ein Blinkerglas oder ist eine Zierleiste verbogen, können die Unfallbeteiligten sich untereinander einigen, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Polizei zu holen sei meist nicht notwendig, wenn der Schaden nur wenige hundert Euro ausmacht. Bei solchen Bagatellschäden seien die Beamten zur Klärung der Schuldfrage fast nie nötig, da sich die Unfallgegner selten uneins seien.

 

Ein paar Formalitäten müssen dennoch erledigt werden: «Der Schaden sollte möglichst schnell dem Versicherer gemeldet werden», rät GDV-Sprecher Stephan Schweda. Dazu genüge ein von den Unfallbeteiligten angefertigtes Protokoll.

 

Außerdem sollten Unfallbeteiligte laut dem GDV vor Ort die Personalien - auch etwaiger Zeugen - notieren, die Versicherungsdaten austauschen sowie Ort und Zeit des Unfalls und die Kennzeichen notieren. Fotos vom Unfallort zu machen ist ratsam, falls später doch noch Unstimmigkeiten auftreten.

 

Bei Zweifeln, ob der Schaden nicht doch höher ausfällt, wird besser die Polizei gerufen. Sobald Menschen verletzt sind, sei der Notruf ohnehin Pflicht, so der GDV. (DPA/TMN)

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