Sicher unterwegs: Versicherungsschutz für Erstklässler

Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet - bei einem Unfall ist der richtige Versicherungsschutz wichtig. Foto: Mascha Brichta
Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet - bei einem Unfall ist der richtige Versicherungsschutz wichtig. Foto: Mascha Brichta

Viele Erstklässler machen sich derzeit zum ersten Mal auf den Weg zur Schule. Viele Eltern haben dann Angst, dass unterwegs etwas passieren könnte. Für diesen Fall gibt es eine Reihe von Versicherungen, von denen der Bund der Versicherten (BdV) aber nicht alle für vernünftig hält. Ein Muss sei eine Privathaftpflichtpolice, sinnvoll seien außerdem eine Unfall- oder eine Kinderinvalidität-sversicherung, teilt der BdV mit. Letztere sei nur als Ergänzung zu einer Unfallversicherung zu empfehlen.

Von sogenannten Schulunfähigkeits- oder Grundunfähigkeitsversicherungen rät der BdV ab.


Bei Unfällen in der Schule, auf dem Weg dorthin und zurück sind Kinder über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Eine private Unfallversicherung deckt außerdem Risiken in der Freizeit ab. Die Grundsumme sollte dem BdV zufolge mindestens 200 000 Euro betragen. Sinnvoll sei, eine Progression zu vereinbaren, um die Leistung bei einer hohen Invalidität zu erhöhen. Eine extra Kinderinvaliditätsversicherung übernimmt Leistungen bei Invalidität, unabhängig von der Ursache - etwa Krankheit oder Unfall. Eine Privathaftpflichtversicherung ist laut BdV unverzichtbar. Wenn diese für die Familie gilt, ist das Kind automatisch mitversichert.


Verursacht der Erstklässler einen Verkehrsunfall, kann er für den Schaden allerdings ohnehin nicht verantwortlich gemacht werden: Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sind nicht deliktfähig. Im Straßenverkehr gilt das sogar bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Stellen Unfallgegner entsprechende Forderungen, sollten Eltern dem nicht nachgeben, sondern ihren Privathaftpflichtversicherer einschalten, rät Bianca Boss vom BdV. Der kann die Haftungsfrage prüfen.


Es kann sein, dass die Versicherung die Ansprüche gerichtlich zurückweisen lässt - weil das Kind nicht deliktfähig ist. Dann geht der Geschädigte leer aus. Manchen Eltern ist das unangenehm. Sie sollten deshalb darauf achten, dass ihre Privathaftpflichtversicherung auch Schäden durch Kinder abdeckt, die noch nicht deliktfähig sind. Die Police lässt sich oft gegen einen Beitragszuschlag erweitern. Sie ist in der Höhe aber begrenzt, zum Teil verlangen die Versicherer eine Selbstbeteiligung.


Die beste Versicherung für die Kinder ist dem BdV zufolge eine ausreichende Absicherung der Eltern. Dazu zählt etwa eine Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. (DPA/TMN)