BGH stärkte Rechte von Lebensversicherungs-Kunden

Der BGH urteilte über die Rückabwicklung einer alten Lebensversicherung - zugunsten der Kunden. Foto: Kai Remmers
Der BGH urteilte über die Rückabwicklung einer alten Lebensversicherung - zugunsten der Kunden. Foto: Kai Remmers

So mancher möchte seine Lebensversicherung am liebsten ungeschehen machen. Doch nach einem erfolgreichen Widerspruch stellt sich die Frage: Was bekommt der Kunde zurück? Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) geklärt. Kunden einer Lebensversicherung steht eventuell eine höhere Rückzahlung ins haus. Diese müssen gegen den Abschluss Widerspruch eingelegt haben. Dem aktuellen BGH-Urteil zufolge muss sich der Kunde zwar den während der Zeit genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen, nicht jedoch die Abschluss -und Versicherungskosten.

Das Gericht hat damit erstmals geklärt, was Assekuranzen nach einem Widerspruch an Prämien und Zinsen an den Kunden zurück zahlen müssen. (Az.: IV ZR 384/14 u.a.).


Das Urteil betrifft Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell zustande gekommen sind. Dabei erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein. Er hatte die Möglichkeit, ab Erhalt der Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist zu widersprechen. Seit 2008 gibt es dieses Modell nicht mehr.


Den Richter prüften die Klagen von Kunden gegen die AachenMünchener Lebensversicherung. Diese hatten nach Jahren Widerspruch gegen ihre fondsgebundenen Lebensversicherungen eingelegt und waren mit der vom Versicherer zurückgezahlten Summe nicht zufrieden. So hatte einer der Kläger etwa 10 800 Euro an Prämien eingezahlt und nur rund 8600 Euro zurück erhalten. (DPA)