Prokon-Gläubiger vor der Wahl: Verkauf oder Genossenschaft?

Über die Zukunft der insolventen Windenergiefirma Prokon fällt in Hamburg die Entscheidung. Foto: Marijan Murat
Über die Zukunft der insolventen Windenergiefirma Prokon fällt in Hamburg die Entscheidung. Foto: Marijan Murat

Über die Zukunft der insolventen Wind-energiefirma Prokon fällt heute in Hamburg die Entscheidung. Rund 100.000 Gläubiger stimmen in einem mehrstufigen Verfahren darüber ab, ob der Betrieb in eine Genossenschaft umgewandelt werden soll oder an den Energiekonzern EnBW geht. Der Karlsruher Energieversorger will Prokon für 550 Millionen Euro übernehmen. Neben den 75.000 Anlegern, die über Genussrechte rund 1,4 Milliarden Euro in der Firma in Itzehoe (Schleswig-Holstein) angelegt hatten, geben auch Banken, Lieferanten und Stromkunden ihr Votum ab.


Über Prokon war 2014 wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird erwartet, dass mehrere tausend Gläubiger an der nicht öffentlichen Versammlung in zwei Hamburger Messehallen teilnehmen werden. Etliche werden sich auch durch Rechtsanwälte vertreten lassen.


Der Ausgang der Versammlung ist offen. Bislang ist noch nicht einmal offiziell bekannt, ob die Befürworter des Genossenschaftsmodells genug Anlegerkapital auf ihre Seite ziehen konnten, damit überhaupt darüber abgestimmt werden kann. Es sprechen aber einige Indizien dafür. So hatten sich bis Freitag rund 36 000 Anleger bereiterklärt, ihre Prokon-Genussrechte in Genossenschaftsanteile zu tauschen. Ob damit auch das notwendige Eigenkapital von 660 Millionen Euro erreicht wird, ist nicht sicher, aber wahrscheinlich.


Die Anleger haben je nach Modell mindestens 40 Prozent ihres eingesetzten Kapitals verloren. Verbraucherschützer sind bei der Prüfung der verschiedenen Modelle zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entscheidung von den Präferenzen des Anlegers abhängt: Wer schnell zu Bargeld kommen und das Kapitel Prokon abschließen will, sollte für den Verkauf an EnBW stimmen. Wer sich weiter für die Windenergie engagieren will und an eine gute Zukunft für Prokon glaubt, sollte für das Genossenschaftsmodell votieren.


EnBW hatte sich kurz vor der Gläubigerversammlung bei Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin beschwert. Es entstünde der Eindruck, dass EnBW im Insolvenzverfahren benachteiligt werde, hieß es in einem Schreiben der Anwälte des Energiekonzerns an den Insolvenzverwalter, über das zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Penzlin wies die Vorwürfe mit Nachdruck zurück. (DPA)