Jeder Monat zählt - Rentenbescheid richtig kontrollieren

Wie viel Geld bekomme ich als Rentner? Darüber informiert der Rentenbescheid. Den sollten Empfänger gut prüfen. Fehler können Geld kosten. Foto: Jens Kalaene
Wie viel Geld bekomme ich als Rentner? Darüber informiert der Rentenbescheid. Den sollten Empfänger gut prüfen. Fehler können Geld kosten. Foto: Jens Kalaene

Rund 1,5 Millionen Rentenbescheide wurden im Jahr 2013 laut der Deutschen Renten-versicherung erlassen. Für die Empfänger ist das Dokument wichtig, denn in ihm sind wichtige Informationen enthalten, die im Zweifel geprüft werden sollten. «Im Rentenbescheid steht, um was für eine Rentenart es sich handelt, wann die Rente beginnt und wie hoch sie ausfällt», erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Außerdem sind die genaue Berechnungsgrundlage und eine Rechtsbelehrung enthalten.


«Der Bescheid listet auf mehreren Seiten sämtliche Versicherungszeiten auf», erläutert Isabell Pohlmann, Autorin der Stiftung Warentest. «Da können sich natürlich auch Fehler einschleichen.» Manche Punkte können Versicherte selbst prüfen, indem sie etwa die berücksichtigten Werte zu ihrem Einkommen oder zu den geleisteten Rentenbeiträgen mit den Sozialversicherungsbescheinigungen vergleichen, die sie jedes Jahr von ihrem Arbeitgeber erhalten haben.


«Jeder Monat zählt für die Rente, deshalb sollten Versicherte frühzeitig den Stand des Versicherungskontos überprüfen», rät von der Heide. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Versicherte jährlich eine Renteninformation, und ab dem 55. Lebensjahr gibt es alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die noch ausführlicher informiert. «Wenn bestimmte Phasen wie Ausbildungszeiten, Nebenjobs während des Studiums, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehung in der Rentenauskunft fehlen, gehören sie ergänzt», sagt Pohlmann.


Die Lücken können Versicherte schließen lassen, wenn sie bei der Rentenversicherung ein Verfahren zur Kontenklärung beantragen. Als Belege dienen zum Beispiel Schul- oder Ausbildungszeugnisse. Marina Herbrich vom Bundesverband der Rentenberater warnt: «Je später man eine Rentenkontenklärung vornimmt, umso schwieriger kann es sein, die entsprechenden Dokumente aufzutreiben.»


Jeder Versicherte sammelt im Laufe seiner Erwerbstätigkeit Entgeltpunkte auf seinem Versicherungskonto. «Je mehr, desto höher fällt am Ende die Rente aus», erklärt Pohlmann. «Versicherte, die in den neuen Bundesländern arbeiten oder gearbeitet haben, steht ein Umrechnungsfaktor zu», ergänzt Herbrich. Im Jahr 2015 ergeben ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 34 999 Euro in den alten Bundesländern und von 29 870 Euro in den neuen Bundesländern genau einen Entgeltpunkt. Deshalb sollten Versicherte checken, ob entsprechende Umzüge richtig berücksichtigt wurden, rät Pohlmann.


Bei einem niedrigen Einkommen bekommt man weniger Entgeltpunkte gut geschrieben. «Wer allerdings eine betriebliche Ausbildung absolviert, wird in dieser Zeit etwas besser bewertet», sagt Pohlmann. Lehrlinge können für bis zu drei Jahre mehr Entgeltpunkte auf ihren Rentenkonto erhalten, so die Finanzexpertin. Herbrich ergänzt: Auch Zeiten der Fachschulausbildung zählen. «Diese Zeiten werden in der Regel bis zum Abschluss der Ausbildung besonders bewertet. Dies gilt auch, wenn kein Abschluss, aber eine berufliche Ausbildung vorlag.»


Auch eine Scheidung wirkt sich auf die Rente aus. «Wenn sich Paare scheiden lassen, hat das meistens auch Einfluss auf die Rente», sagt Pohlmann. Denn der Gesetzgeber gewährt einen sogenannten Versorgungsausgleich. Die während der Ehe von beiden Partnern erworbenen Rentenansprüche werden zu gleichen Teilen aufgeteilt.


«Gegen seinen Rentenbescheid kann man innerhalb eines Monat Widerspruch einlegen», erklärt von der Heide. Es reicht ein formloses Schreiben, in dem der Rentner seine Versicherungsnummer nennt. «Dazu sollte er die Stellen benennen, die ihm fehlerhaft erscheinen», sagt Pohlmann. Wird der Widerspruch abgelehnt, muss man zur Not seine Rechte beim Sozialgericht einklagen. Es lohnt sich also, sich darum zu kümmern, bevor die Rente ausgezahlt wird - spätestens dann, wenn man die ausführliche Rentenauskunft mit Mitte Fünfzig erhält. (DPA/TMN)


Literatur:

Isabell Pohlmann: Finanzplaner 60+ - Steuern, Recht und Finanzen für die zweite Lebenshälfte, Stiftung Warentest 2015, ISBN-13: 978-3-86851-371-4, 19,90 Euro