Bund weist Forderung nach Geld für Asyl zurück: Kritik aus Stuttgart

Bund weist Forderung nach Geld für Asyl zurück: Kritik aus Stuttgart
Bund weist Forderung nach Geld für Asyl zurück: Kritik aus Stuttgart

Das Bundesinnenministerium hat die Forderung der Länder nach mehr Bundesmitteln für die Unterbringung von Flüchtlingen zurückgewiesen. Ein Sprecher sagte am Freitag in Berlin, die Vereinbarung vom Dezember, wonach die Länder dafür 2015 und 2016 je 500 Millionen Euro erhalten, sei «abschließend» gewesen. Bei Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) stieß diese Haltung auf Kritik. Er sagte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart, die Flüchtlingshilfe sei eine nationale Aufgabe.

«Da kann sich der Bund nicht einfach aus der Verantwortung stehlen und nicht einfach auf die Länder und die Kommunen verweisen.»


Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland steigt seit langem. 2014 beantragten rund 200 000 Menschen Asyl. Für das laufende Jahr rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit rund 300 000 Anträgen. Die Länder erwarten allerdings deutlich mehr. Kretschmanns Regierungssprecher erklärte, die Prognose der Länder gehe von bis zu 500 000 Flüchtlingen aus. Baden-Württemberg gebe im laufenden Doppelhaushalt samt Nachtragsetat mehr als 1,2 Milliarden Euro für Flüchtlinge aus. Das seien 600 000 Euro im Jahr. Die Zuwendungen des Bundes machten für Baden-Württemberg gerade mal zehn Prozent aus.


«Wir bleiben bei der Forderung nach mehr finanzieller Unterstützung vonseiten des Bundes», sagte der Regierungssprecher. Zudem müsse der Bund endlich einen nationalen Flüchtlingsgipfel einberufen.


Der Sprecher von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte hingegen, es gebe derzeit keinen Anlass, die Prognose des Bundesamtes infrage zu stellen. Es sei falsch, von den Asylbewerberzahlen im vergangenen Januar und Februar auf das Gesamtjahr zu schließen, da es gerade im Februar durch eine «Massenzuwanderung» aus dem Kosovo einen Sondereffekt gegeben habe. Der Bund ist für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig. Länder und Kommunen müssen für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge aufkommen. Sie fühlen sich damit zum Teil überfordert. (DPA/LSW)