Mangelhafter Pkw: BGH gibt Käufer von Neuwagen recht

Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens bekam vor dem Bundesgerichtshof recht. Foto: Uli Deck
Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens bekam vor dem Bundesgerichtshof recht. Foto: Uli Deck

Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens in Mannheim kann vom Autohersteller sein Geld zurück verlangen, ohne dass daran Bedingungen geknüpft sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (25. März) entschieden. Im konkreten Fall war der BMW vor der Rückgabe an den Verkäufer weitgehend ausgebrannt.(Az.: VIII ZR 38/14). Der BGH musste klären, welche Ansprüche der Käufer und spätere Kläger gegen die BMW-Niederlassung in Mannheim hat. Er hatte den Wagen 2009 gekauft und wollte ihn später wegen verschiedener technischer Fehler zurückgeben.

Die Firma beseitigte zwar einen Teil der Mängel, den gesamten Vertrag wollte das Unternehmen aber nicht rückgängig machen. Im August 2012 kam es zu dem Brand - da befand sich der Wagen noch beim Käufer.


Das Oberlandesgericht(OLG) Karlsruhe sprach ihm zwar rund 38 000 Euro zu - das sind der Kaufpreis abzüglich einer Summe für die jahrelange Nutzung des Wagens. Das OLG knüpfte die Auszahlung des Geldes aber an eine Bedingung, die der Käufer nicht beeinflussen kann. Denn er sollte die Ansprüche, die er an seine Kaskoversicherung wegen des Brandes hat, dafür an BMW abtreten. Das will die Versicherung aber nicht. Das Urteil kippte der BGH jetzt. (DPA)