Apotheken dürfen Medikamente aus dem EU-Ausland weitergeben

Im Internet-Versandhandel sind Medikamente meist günstiger als in der Apotheke. Foto: Uli Deck/Archiv
Im Internet-Versandhandel sind Medikamente meist günstiger als in der Apotheke. Foto: Uli Deck/Archiv

Deutsche Pharmazeuten dürfen Medikamente von einer Apotheke aus dem EU-Ausland an ihre Kunden weitergeben. Solange sie die Arzneimittel überprüfen und ihre Kunden bei Bedarf beraten, verstoßen sie nicht gegen das deutsche Apothekenrecht, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag. Das Geschäftsmodell verstoße auch nicht gegen das Verbot, Arzneimittel von einer anderen Apotheke zu beziehen. Die Abgabe von Medikamenten an Patienten gehöre zum Kerngeschäft einer Apotheke.


Hintergrund war ein Fall aus Bayern. Patienten konnten dort Medikamente bei einer Apotheke in Ungarn bestellen, die wegen der niedrigeren Mehrwertsteuer günstiger waren. Die Apotheke betreibt das Geschäft inzwischen so aber nicht mehr. (Az. BVerwG 3 C 30.13) (DPA)