Nutzer von Popcorn Time riskieren teure Abmahnungen

Wer den Videodienst Popcorn Time in Anspruch nimmt, riskiert teure Abmahnungen. Oft wissen Nutzer nämlich nicht, dass sie beim Anschauen der Filme geschütze Inhalte weiterverbreiten. Foto: popcorntime.io
Wer den Videodienst Popcorn Time in Anspruch nimmt, riskiert teure Abmahnungen. Oft wissen Nutzer nämlich nicht, dass sie beim Anschauen der Filme geschütze Inhalte weiterverbreiten. Foto: popcorntime.io

Im Netz locken viele Angebote mit aktuellen Filmen und Serien. Viele agieren dabei in einer rechtlichen Grauzone, andere sind in Deutschland illegal. So etwa das Portal Popcorn Time: Bei dessen Nutzung verbreiten Zuschauer geschützte Inhalte weiter. Wer Videodienste wie Popcorn Time nutzt, riskiert teure Abmahnungen vom Anwalt. Seit Anfang des Jahres erhalten zahlreiche Nutzer des kostenloses Videoportals Post von Anwaltskanzleien wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials. 

«Seit ein bis zwei Wochen erleben wir ein starkes Anziehen dieser Abmahnungen», sagt der Kölner Urheberrechts-Anwalt Christian Solmecke. Rund 815 Euro sollen Nutzer im Schnitt bezahlen, dazu wird eine Unterlassungserklärung verlangt. Solmeckes Eindruck: Meist wissen die Betroffenen gar nicht, dass sie etwas Illegales getan haben.


«Viele Leute denken, sie streamen die Filme», sagt der Anwalt. Doch tatsächlich handelt es sich bei Portalen wie Popcorn Time nicht um Streamingplattformen, sondern um grafisch gut aufbereitete Torrent-Netzwerke. Startet ein Nutzer die Wiedergabe eines Films, verbreitet er das Material vom eigenen Rechner aus weiter. Während Streaming, also das reine Ansehen von Material ohne dauerhaftes Abspeichern auf dem Computer, aktuell nicht verfolgt wird, ist die Weiterverbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material über Torrent-Netzwerke illegal. Menschen ohne große Technikkenntnisse erkennen den Unterschied aber kaum.


Anwalt Solmecke warnt vor der Nutzung solcher Dienste. «Wenn ich mir zum Streamen eine Software herunterladen muss, kann es heikel werden», warnt er. Spätestens dann sollte man sich über die Funktionsweise informieren. Unwissenheit über die technischen Hintergründe eines Dienstes schützt nämlich nicht vor Strafe. «Urheberrechtsverletzungen sind in Deutschland verschuldensunabhängig», erklärt Solmecke.


Um das Haftungsrisiko für mögliche Urheberrechtsverletzungen der eigenen Kinder zu minimieren, sollten Eltern ihren Nachwuchs über richtiges Verhalten im Internet aufklären. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 15 S 16/12) müssen Eltern konkrete und an das Alter ihrer Kinder angepasste Verhaltensregeln hierzu aufstellen. «Am besten ist es, gemeinsam mit den Kindern am Computer zu erklären, was legal ist und was nicht», rät Astrid Auer-Reinsdorff, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht vom Deutschen Anwaltverein. Sind Zeugen vor Ort, kann die Belehrung im Zweifelsfall auch vor Gericht belegt werden. Notfalls hilft auch ein Kalendereintrag. «Im Zweifelsfall ist es besser, dem Kind ein kostenpflichtiges Angebot zu finanzieren», rät die Anwältin. Das koste zwar etwas Geld, sei aber in jedem Fall billiger als eine Abmahnung. (DPA/TMN)