Timing ist alles - Was beim Zwischenzeugnis zu beachten ist

Mitarbeiter können auch dann ein Arbeitszeugnis verlangen, wenn sie noch im Unternehmen sind. Das gilt etwa, wenn der Chef wechselt oder sie in Elternzeit gehen. Foto: Monique Wüstenhagen
Mitarbeiter können auch dann ein Arbeitszeugnis verlangen, wenn sie noch im Unternehmen sind. Das gilt etwa, wenn der Chef wechselt oder sie in Elternzeit gehen. Foto: Monique Wüstenhagen

Ein gutes Zwischenzeugnis lohnt sich: Mitarbeitern nützt es bei Bewerbungen und als Absicherung gegenüber dem Arbeitgeber. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, danach zu fragen? Acht Punkte, auf die Arbeitnehmer achten sollten. Beim Thema Zwischenzeugnis haben viele Arbeitnehmer einen blinden Fleck. «Es ist überraschend, wie wenige sich um eine gute Beurteilung kümmern, wenn sie die Gelegenheit dazu hätten», sagt Walter Feichtner, Karrierecoach aus München. Viele denken erst daran, wenn es im Job nicht mehr so gut läuft. Woran das liegt? 

Mancher befürchtet, dass diese Bitte das Verhältnis zum Vorgesetzten trüben könnte. Doch das lässt sich vermeiden.


Vorteile nicht unterschätzen: Mitarbeiter sollten sich den Nutzen eines Zwischenzeugnis bewusst machen. «Wer sich damit aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewirbt, ist im Vorteil», erklärt Feichtner. Weil ungekündigte Bewerber selten so eine handfeste Beurteilung vorlegen, kommt es in Bewerbungen gut an. Außerdem diene das Dokument der eigenen Absicherung, ergänzt Jean Abel. Er ist Arbeitsrechtsexperte beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. «Vom Zwischenzeugnis kann der Arbeitgeber beim Endzeugnis nicht ohne triftigen Grund abweichen.»


Loyalität signalisieren: «Die Bitte um ein Zwischenzeugnis hat allerdings immer einen leichten Beigeschmack, das lässt sich kaum vermeiden», erzählt Feichtner. Eine naheliegende Frage, die sich jeder Vorgesetzte stellt: Will der Mitarbeiter etwa weg? «Darum würde ich deutlich machen, dass ich zum Unternehmen stehe und es mir nur um eine Zwischenbilanz geht», erklärt er. Am glaubwürdigsten sei das, wenn es für die Bitte einen unverdächtigen Anlass gibt.


Gelegenheiten abpassen: Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben Arbeitnehmer nicht. Es gibt jedoch eine Reihe von Situationen, in denen Gerichte anerkannt haben, dass Arbeitnehmer es trotzdem verlangen können. Das gelte vor allem bei gravierenden Veränderungen für den Arbeitnehmer, erklärt Simone Burkard, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt am Main. Ein Wechsel der Position oder Aufgaben im Unternehmen sind triftige Gründe für ein Zwischenzeugnis. Aber auch der Wechsel des Vorgesetzten oder eine längere Auszeit wie die Elternzeit. In diesen Fällen ist es in der Regel unverdächtig, wenn Arbeitnehmer nach einem Zeugnis fragen.


Nicht zu lange warten: Ist die Gelegenheit da, sollten Arbeitnehmer nicht lange mit der Bitte warten, empfiehlt Burkard. Wer weiß, wer sich in einem halben Jahr noch an die guten Leistungen von früher erinnert - vor allem, wenn der Vorgesetzte wechselt oder es in der neuen Position nicht gut läuft. Je eher, desto besser, lautet daher Burkards Rat. «Ein Vierteljahr wäre sicher noch angemessen. Aber wenn es zu lange dauert, kann der Anspruch auf das Zeugnis auch verfallen.»


Den richtigen Weg gehen: Nicht immer trifft so eine Bitte auf Wohlwollen. «Das hängt davon ab, was für ein Typ der Vorgesetzte ist, vom Verhältnis zu ihm, aber auch von der Unternehmenskultur und dem Anlass», erläutert Abel. Das sollten Mitarbeiter berücksichtigen, wenn sie ein Zwischenzeugnis fordern. Ist das Verhältnis gut oder kümmert sich die Personalabteilung um die Beurteilung? Dann genügt meist eine mündliche Bitte. Wo viel elektronisch kommuniziert wird, kann auch eine E-Mail der richtige Weg sein. Abel rät, den konkreten Anlass zu nennen. «Außer natürlich, jemand will wechseln und der Arbeitgeber soll davon nichts wissen.»


Auf die richtigen Inhalte achten: Hartnäckig sein sollten Arbeitnehmer beim Inhalt des Zeugnisses. «Ein Zwischenzeugnis ist kein Zeugnis light, das sollte man ernst nehmen - auch wegen der Bindungswirkung für das Endzeugnis», sagt Burkard. In das Dokument können die Beschreibung der Tätigkeiten und die Bewertung von Leistung und Verhalten aufgenommen werden. «Da gibt es keinen Unterschied zum Endzeugnis, außer dass es im Präsens geschrieben ist und in der Schlussformel etwas stehen sollte wie «Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit».»


Eigene Leistungsbilanz als Plan B: Doch was machen Mitarbeiter auf Jobsuche, die gerade keinen Anlass für ein Zwischenzeugnis finden? Oder deren Beurteilung nicht so erfreulich ausfällt? «Dann kann man sich für die Bewerbung eine persönliche Leistungsbilanz aus der eigenen Sicht schreiben, die wichtigsten und herausragenden Aufgaben, Erfolge und Erfahrungen beim aktuellen Arbeitgeber», empfiehlt Feichtner. Potenzielle Arbeitgeber würden das durchaus akzeptieren. «Denen ist auch klar, dass nicht jeder Kandidat ein Zwischenzeugnis vorlegen kann.» (DPA/TMN)