Bundesanstalt warnt: Hände weg von illegalen Silvesterböllern

Gefährlich: Beschlagnahmtes Silvester-Feuerwerk aus Polen beim Hauptzollamt in Frankfurt (Oder). Foto: Patrick Pleul
Gefährlich: Beschlagnahmtes Silvester-Feuerwerk aus Polen beim Hauptzollamt in Frankfurt (Oder). Foto: Patrick Pleul

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung warnt dringend vor illegalen Silvesterraketen und -böllern. «Ein illegaler Knallkörper enthält oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ist mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt», mahnte Heidrun Fink, Prüfleiterin der Bundesanstalt für Material-forschung und -prüfung (BAM). Während ein geprüfter Knallkörper, der versehentlich in der Hand angezündet werde, leichte Verbrennungen hervorrufe, könne ein illegaler Knaller schwere Verletzungen bewirken. 

«Man kann durchaus einige Finger verlieren.» Die BAM empfiehlt deshalb dringend, beim Feuerwerkskauf auf die Registriernummer und das CE-Zeichen plus Kennnummer der Prüfstelle zu achten. Feuerwerk darf in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember verkauft werden.


Erstmals ist der Aufdruck der speziellen BAM-Identifikationsnummer nicht mehr Pflicht, denn die Feuerwerkskörper werden nun europaweit von 16 Stellen geprüft. Darunter ist auch das BAM. Aber auch andere von der EU-Kommission ausgewählte Qualitätsprüfstellen in Polen, Ungarn oder Spanien dürfen Feuerwerk für den deutschen Markt prüfen.


Verletzungen gibt es auch immer wieder im Zusammenhang mit sogenanntem Verbundfeuerwerk, das Schwarzpulver und Glimmereffekte enthält. In diesem Jahr ist dieser Feuerwerkstyp nun im EU-Regelwerk definiert - mit genormten Prüfkriterien. «Ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit bei dem immer beliebter werdenden Feuerwerkstyp», sagte BAM-Pyrotechniker Christian Lohrer. (DPA)