Gericht stoppt Wasserwerfer-Prozess

Der Wasserwerferprozess könnte eingestellt werden. Foto: Marijan Murat/Archiv
Der Wasserwerferprozess könnte eingestellt werden. Foto: Marijan Murat/Archiv

Das Landgericht Stuttgart hat den Prozess um den blutigen Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten im Herbst 2010 vorläufig eingestellt. Die Strafkammer hatte diesen Schlussstrich vorgeschlagen, da in dem seit Juni laufenden Verfahren nur eine geringe Schuld der beiden angeklagten Polizeiführer zu erkennen gewesen sei. Der Prozess war erst kürzlich bis in den März hinein terminiert worden. Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 sprachen deshalb schon vorab von einem «Justizskandal». 

Bevor die Vorsitzende Richterin ihre Entscheidung am Mittwoch erläutern konnte, musste der Saal wegen lauter Zwischenrufe geräumt werden.


Beim Antrag auf Einstellung des Verfahrens berief sich die Kammer auf Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Die beiden Polizeiführer müssen im Gegenzug je 3000 Euro zahlen. Ihnen war fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen worden. Sie sollen nicht eingeschritten sein, als bei dem Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten mehrere Menschen von harten Strahlen aus zwei Wasserwerfern zum Teil schwer verletzt wurden. Ein Rentner wurde mehrfach am Kopf getroffen und erblindete. Er trat beim Prozess als Nebenkläger auf. (DPA/LSW)