Kein Schadenersatz für Frau nach Silikonpfusch

Brustimplantate der Firma PIP: Der Arzt habe seine Aufklärungspflicht nicht verletzt, urteilte das Landgericht Karlsruhe. Foto: Guillaume Horcajuelo
Brustimplantate der Firma PIP: Der Arzt habe seine Aufklärungspflicht nicht verletzt, urteilte das Landgericht Karlsruhe. Foto: Guillaume Horcajuelo

Im Prozess um Brustimplantate aus Billigsilikon hat das Landgericht Karlsruhe geurteilt. Die Klägerin wollte Schadenersatz und Schmerzensgeld erstreiten. Ihr waren 2007 die gesundheitsschädlichen Silikonkissen des Herstellers PIP eingesetzt worden. Im Kampf um Schadenersatz wegen gesundheitsschädlicher Brustimplantate hat das Landgericht Karlsruhe die Klage einer Frau abgewiesen. Der Arzt habe seine Aufklärungspflicht nicht verletzt, hieß es am Dienstag (25. November) in der Urteilsbegründung (Az.: 2 O 25/12).

Der Klägerin aus Waghäusel in Baden-Württemberg waren die mit billigem Industriesilikon gefüllten Kissen des inzwischen insolventen französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) 2007 eingesetzt worden. Sie hatte rund 30 000 Euro Entschädigung erstreiten wollen und unter anderem ihren Arzt wegen mangelhafter Aufklärung belangt. Ebenfalls angeklagt waren der PIP-Pflichtversicherer Allianz France und der für die Prüfung der Kissen zuständige TÜV Rheinland.


PIP hatte die Pfusch-Implantate jahrelang verkauft. Von dem Skandal sind bundesweit rund 5000 Frauen betroffen; im Südwesten mehrere Hundert. Die Klägerin will jetzt das Oberlandesgericht anrufen. Auch andere Schadenersatzklagen betroffener Frauen gegen Ärzte oder den TÜV blieben in Deutschland bislang ohne Erfolg. Ein weiterer Fall ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. (DPA)