Zehn Tage für den Notfall: Regelung zur Pflegezeit wird verbessert

Arbeitnehmer, die kurzfristig eine Pflege für Angehörige organisieren müssen, sollen ab Januar 2015 eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen nehmen können. Foto: Oliver Berg
Arbeitnehmer, die kurzfristig eine Pflege für Angehörige organisieren müssen, sollen ab Januar 2015 eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen nehmen können. Foto: Oliver Berg

Hunderttausende in Deutschland kümmern sich um die Pflege alter oder kranker Angehöriger. Bei vielen ist das ein täglicher Spagat - zwischen Pflege, Familie und Job. Die Koalition will helfen. Seit Jahren versprechen Politiker in Deutschland Hilfe für Menschen, die alte oder kranke Angehörige pflegen. Von Januar 2015 an sollen sich Job und Pflege nun etwas besser zusammenbringen lassen. Die wichtigsten Fragen im Überblick. Was soll sich ab Januar 2015 bei der Pflege von Angehörigen ändern? Arbeitnehmer sollen mehr Unterstützung bekommen, wenn ein Familienmitglied krank wird und Pflege braucht. 

Hat der Großvater beispielsweise einen Schlaganfall oder stürzt die Mutter schwer, können Angehörige künftig zehn Tage im Job aussetzen - und erhalten in dieser Zeit bis zu 90 Prozent ihres Nettoeinkommens. Das Familienministerium kalkuliert dafür 100 Millionen Euro Kosten ein. Die Angehörigen sollen in der Pause die Pflege organisieren. Die Auszeit gab es bisher schon, aber Lohnersatz gab es dafür bislang nicht.


Was ist, wenn man mehr Zeit braucht?

Es gibt bereits heute die Möglichkeit, sechs Monate aus dem Job auszusteigen oder in Teilzeit zu gehen - die sogenannte Pflegezeit. Neu ist, dass dafür ein zinsloses Darlehen zur Verfügung steht. Es soll die Belastungen in dieser Zeit auffangen. In Härtefällen soll Betroffenen die Rückzahlung erspart bleiben und der Staat einspringen - etwa wenn der Pflegende selbst zum Pflegefall wird. Die schon etablierte Familienpflegezeit, bei der Arbeitnehmer bis zu 24 Monate ihre Arbeitszeit reduzieren können, wird nun mit einem Rechtsanspruch ausgestattet. Bisher war das für die Unternehmen freiwillig.


Wie groß ist das Problem?

In Deutschland gibt rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige. 1,8 Millionen werden ambulant gepflegt, mehr als eine Million von ihnen laut Familienministerium von Familienmitgliedern - den «stillen Helden unserer Gesellschaft», wie sie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einmal nannte. «Das zeigt, wie groß die Dimension ist. Die Zahlen nehmen zu», sagt Familienministerin Manuela Schwesig (SPD).


Wer profitiert von den neuen Regeln bei der Pflege?

Die neuen Regelungen gelten für die Pflege naher Angehöriger. Das sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehepartner, Partner in eheähnlichen Gemeinschaften, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder sowie Schwieger- und- Enkelkinder. Neu hinzu kommen Stiefeltern, der Schwager oder Partner in homosexuellen Partnerschaften, die keine eingetragenen Lebenspartnerschaften sind.


Warum bestand Handlungsbedarf?

Die Bundesregierung musste feststellen, dass die bisherigen Angebote kaum genutzt wurden. Von den Familienpflegezeiten machten im vergangenen Jahr nicht mal 150 Menschen Gebrauch - Grund war laut Schwesig, dass der Arbeitgeber den Lohn als Darlehen vorstrecken musste. Durch das neue staatliche Darlehen soll sich das ändern. Das Finanzministerium schätzt, dass 2018 rund 7000 Menschen mit Hilfe der neuen Regeln ihre Arbeitszeit zurückfahren könnten - und 4000 dabei ein Darlehen aufnehmen. Bei der Finanzierung des Lohnersatzes in den ersten zehn Tagen geht das Ministerium von rund 40 000 Anträgen aus - unbezahlt hatten bislang nur rund 9000 Menschen die Auszeit genutzt.


Was, wenn mein Fall nicht zu 100 Prozent in dieses Schema passt?

Die neuen Regeln lassen Raum für Kombi-Lösungen. So könnten beispielsweise Geschwister jeweils einzeln die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, wenn der gemeinsame Vater krank wird. Aus maximal 24 Monaten reduzierter Arbeitszeit bei einem Pflegenden könnten dann etwa vier, sechs oder mehr Jahre werden - je nachdem, wie viele Familienmitglieder mitmachen. Die zehn bezahlten Tage gibt es pro Pflegefall allerdings nur einmal. Wer pflegebedürftig ist, entscheidet ein Arzt. Er stellt die Bescheinigung aus. (DPA)